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Oberstaatsanwalt Gräber: „Operation Aderlass“ kein Einzelfall

  • Montag, 8. März 2021
/NilsZ, stock.adobe.com
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München – Der Münchner Oberstaatsanwalt Kai Gräber fordert für Doping ein höheres gesetzliches Strafmaß. Er sei dafür, „die Höchststrafe für den Grundstraftatbestand von bisher zwei beziehungsweise drei auf fünf Jahre hochzusetzen“, sagte der Leiter der Münchner Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft und Chefermittler in der „Operation Aderlass“ der Augsburger Allgemeinen vom Samstag.

Er verspricht sich mehr Abschreckung und Kooperationsbereitschaft geständiger Sportler. „Einfach um auch zu sagen: Ein Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz ist doch was anderes als eine tätliche Beleidigung oder eine kleine Fundunterschlagung“, sagte Gräber und betonte: „Man könnte durch eine höhere Höchststrafe auch den Anreiz erhöhen, sich durch Aussagen Strafmilderung zu verschaffen.“

Zuletzt war der Erfurter Doping-Arzt Mark S. wegen jahrelangen Blutdopings an Sportlern und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren. Das Urteil im ersten großen Strafprozess seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes in Deutschland im Jahr 2015 wurde als ein Meilenstein im Kampf gegen Manipulation und Betrug bewertet.

Der Fall war unter dem Namen „Operation Aderlass“ bekannt geworden. Das Doping-Netzwerk war Anfang 2019 aufgeflogen. „Ich bin überzeugt davon, dass das kein Einzelfall war“, sagte Gräber nun der „Augsburger Allgemeinen“. Es sei zwar „sicherlich nicht der komplette Sport dopingverseucht. Ich habe aber Zweifel, dass der Sport sauberer ist als vor der Operation Aderlass.“

dpa

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