Vermischtes

Organspendeskandal: Millionen­entschädigung für freigesprochenen Arzt

  • Mittwoch, 28. Oktober 2020
Der klagende Arzt (rechts) und sein Anwalt Jürgen Hoppe (links). /Archivbild, picture alliance, Christophe Gateau
Der klagende Arzt (rechts) und sein Anwalt Jürgen Hoppe (links). /Archivbild, picture alliance, Christophe Gateau

Braunschweig – Im Verfahren um eine Entschädigung für den im Göttinger Organspende­skandal freigesprochenen Arzt ist das Land Niedersachsen dazu verurteilt worden, dem Mediziner rund 1,2 Millionen Euro zu zahlen. Das teilte eine Sprecherin des Oberlandes­gerichts (OLG) Braunschweig heute mit.

Das Land hatte sich in dem Berufungsprozess am OLG gegen die Entschädigungszahlung an den Mediziner gewehrt. Das Oberlandesgericht bestätigte nun im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts Braunschweig, das dem Arzt im vergangenen Jahr eine Entschädi­gung von rund 1,2 Millionen Euro zugesprochen hatte (Az.: 11 U 149/19).

2015 war der frühere Chirurg an der Göttinger Uniklinik in einem bundesweit aufsehen­erregenden Prozess vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen worden. Zuvor hatte der heute 53-Jähri­ge fast das komplette Jahr 2013 in Untersuchungshaft verbracht und wurde nach Zahlung einer Kaution von 500.000 Euro entlassen.

Seine Forderung nach der Millionenentschädigung begründete er nicht nur mit der U-Haft und Zinsschäden durch die Kaution von 500.000 Euro. Es ging ihm vor allem um ein verpasstes Gehalt von 50.000 US-Dollar pro Monat in Jordanien, wo er eine neue Stelle antreten wollte.

Dieser Posten machte nach Angaben des Oberlandesgerichts mit circa 1,1 Millionen Euro den größten Teil der Klage aus. Die Revision hat der Senat nicht zugelassen. Das Land kann innerhalb von vier Wochen Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

dpa

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