OVG verhandelt über Zugang zu tödlichem Betäubungsmittel

Münster – Mit dem Wunsch schwerkranker Menschen, sich selbst töten zu können, beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen am 2. Februar. Die Kläger aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen fordern den Zugang zu dem Betäubungsmittel Natriumpentobarbital.
Wie das Gericht heute mitteilte, soll im Anschluss an die mündliche Verhandlung auch eine Entscheidung verkündet werden. Das Gericht in Münster ist zuständig, weil das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Sitz in Bonn, die Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Kauf des Betäubungsmittels abgelehnt hatte.
In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klagen abgewiesen. Das OVG verhandelt jetzt über die Berufung. Natriumpentobarbital gilt unter den Betroffenen als sanfteste Möglichkeit, sich selbst zu töten. Ob der Tod aber wie erhofft ohne Komplikationen eintritt, ist unter Experten umstritten.
Die Kläger berufen sich auf das in der Verfassung garantierte Persönlichkeitsrecht, das auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschließt. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 entsprechend entschieden. Die Kläger leiden an schwerwiegenden Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Krebs.
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