Pflege: Vier von zehn Bedürftigen schöpfen Mittel nicht aus

Schwerin – Vier von zehn Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern hätten nach Angaben der Techniker Krankenkasse Anspruch auf Geld, das sie nicht nutzen. Der Entlastungsbetrag wurden im vergangenen Jahr nur von 59 Prozent aller Berechtigten im Nordosten in Anspruch genommen, wie die TK heute in Schwerin nach der Auswertung eigener Daten mitteilte.
Jedem Pflegebedürftigen, der zu Hause lebt, stehen monatlich 125 Euro zur Verfügung, die zum Beispiel für eine Haushaltshilfe verwendet werden können. Im Jahr sind das 1.500 Euro. Um die Kosten erstattet zu bekommen, müssen Betroffene bei der Pflegekasse die Belege einreichen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Herbst 2019 eine neue Nachbarschaftshilfe eingeführt, für die das Geld aus dem Entlastungsbetrag auch genutzt werden kann. Seit Mitte September 2019 können Menschen Geld erhalten, wenn sie mit ihren pflegebedürftigen Nachbarn spazieren gehen, ihnen vorlesen, den Rasen mähen, sie zum Einkaufen oder zum Arzt begleiten.
Bis zu acht Euro pro Stunde und maximal 25 Stunden im Monat können steuerfrei abgerechnet werden. Ein Nachbarschaftshelfer darf bis zu zwei Pflegebedürftige unterstützen. Interessierte müssen einen achtstündigen Grundkurs absolvieren und sich als Nachbarschaftshelfer bei den Pflegekassen registrieren lassen. Auskünfte geben unter anderem die Pflegestützpunkte, die es in 17 Städten Mecklenburg-Vorpommerns gibt.
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