Pflegestiftung bietet Leitfaden zu Rechten Pflegebedürftiger

Berlin – Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat einen neuen Leitfaden zu den Rechten Pflegebedürftiger veröffentlicht. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen wüssten oft nicht, wie das Recht auf eine gute, würdevolle Pflege im konkreten Fall gewahrt werden müsse, erklärte das ZQP heute in Berlin.
In zehn Punkten fasst die Stiftung Merkmale professioneller Pflege und rechtliche Grundlagen zusammen. Gute Pflege müsse etwa Wohlbefinden, Gesundheit und Sicherheit pflegebedürftiger Menschen anstreben und dazu beitragen, dass die Menschen möglichst selbstbestimmt und selbstständig leben können.
In den vergangenen Jahren seien die Rechte pflegebedürftiger Menschen und ihre Ansprüche gestärkt worden, sagte ZQP-Pflegefachfrau Daniela Sulmann. Allerdings zeige sich gerade in der Langzeitpflege, dass mit einer Ausweitung von Ansprüchen nicht automatisch eine bessere Pflege verbunden sei.
Ziel müsse es also sein, so Sulmann, diese Rechte bekannter zu machen und pflegebedürftige Menschen oder ihre Vertreter in die Lage zu versetzen, die Situation zu beurteilen und ihre Rechte nötigenfalls einfordern zu können.
Dazu biete die Broschüre ebenso Informationen, an welche Stelle Kritik gerichtet werden kann. Der erste Ansprechpartner dafür sei der Pflegeanbieter, so Sulmann.
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