„Pille danach“: G-BA weitet Leistungsanspruch aus

Berlin – Die „Pille danach“ als Notfallverhütungsmittel wird bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung künftig in jedem Alter von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Das teilte der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Damit hat der Ausschuss die Kostenübernahme an eine entsprechende Gesetzesänderung aus dem Frühjahr angepasst. Bislang wurden nur bei Versicherten bis zum vollendeten 22. Lebensjahr die Kosten für derartige Medikamente erstattet.
Darüber hinaus ist für künftige Fälle festgelegt, dass bei ärztlichen Abbrüchen die notwendigen personellen und sachlichen Anforderungen auch für Notsituationen gegeben sein müssen und eine Nachbehandlung der Frau gewährleistet sein muss.
Die „Pille danach“ ist rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Sie kostet derzeit je nach Produkt zwischen 16 und 35 Euro.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: