Vermischtes

Polizei kann 110-Notrufe jetzt schneller orten

  • Donnerstag, 23. Januar 2025
/picture alliance, Matthias Balk
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Stuttgart – Nach längeren rechtlichen Schwierigkeiten ist nun vielerorts in Deutschland die schnelle und auto­matische Ortung von 110-Notrufen möglich. Das teilte das Innenministerium in Baden-Württemberg (IMBW) mit, wo bundesweit alle Ortungsdaten zusammenfließen.

Derzeit sind demnach Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Bayern für den Abruf von Standortdaten berechtigt. Ob die neue Technik in diesen Ländern bereits Anwendung finde, konnte das Ministerium nicht sagen. Die Umsetzung liege in der Verantwortung der einzelnen Länder, hieß es.

Hintergrund: Wer mit einem Handy irgendwo in Deutschland mit der 112 Feuerwehr und Rettung ruft, kann über ein technisches Verfahren schnell und präzise geortet werden. Beim Polizeinotruf 110 war das hingegen lange nicht möglich – aufgrund rechtlicher Hürden in Baden-Württemberg.

Denn im Schwarzwald laufen die Ortungsdaten aus ganz Deutschland auf einem Server zusammen. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken im Südwesten konnten sie aber lange nicht abgerufen und weitergegeben werden.

Heißt: Wer in Not geriet, die 110 wählte und dabei vielleicht nicht mehr in der Lage war, seinen Standort durch­zugeben, den konnten die Beamten deshalb nicht so schnell finden, wie es eigentlich technisch möglich gewesen wäre.

Die Polizei konnte lediglich bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben Verletzte und Vermisste über die sogenannte Funkzellenabfrage orten, musste dann Daten beim Provider abfragen. Das war aufwendig und zeitintensiv.

Seit August wird ein Pilotbetrieb zur schnelleren Ortung des Polizeinotrufs schrittweise auf das Bundesgebiet ausgeweitet. Über die sogenannte „Advanced Mobile Location“-Technologie (AML) werden auf einem Smart­phone beim Wählen des Notrufs verschiedene Sensoren wie WLAN und GPS eingeschaltet und die Daten über die Mobilfunknetze bis auf wenige Meter genau automatisch übertragen.

Damit die präzisen Standortdaten übertragen werden, müssen die Anwender keine zusätzliche App installie­ren oder eine Funktion auf dem Smartphone aktivieren. Das sogenannte AML-Verfahren wird im Smartphone erst dann aktiviert, wenn ein Notruf abgesetzt wird.

dpa

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