Projekte zur Entlastung von Notaufnahmen und zu Infektionen in Pflegeeinrichtungen weitergeleitet

Berlin – Der Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat Transferbeschlüsse für die Ergebnisse zweier Versorgungsforschungsprojekte getroffen – für das Projekt „ILEG – Inanspruchnahme, Leistungen und Effekte des Gemeindenotfallsanitäters“ und für das Projekt „SIMPATI – Surveillance nosokomialer Infektionen und MRE bei Patienten der außerklinischen Intensivpflege“.
„Transferbeschluss“ bedeutet, das der Innovationsausschuss entschieden hat, an welche Institutionen die Ergebnisse der Projekte weitergeleitet werden sollen.
Das Projekt ILEG fand unter der Konsortialführung der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg statt. Es zeigte sich in einer Versorgungsstudie, dass Gemeindenotfallsanitäter im Oldenburger Land dazu beitragen können, unnötige Transporte in Kliniken zu vermeiden sowie Rettungsdienste und Notaufnahmen zu entlasten.
Drei Viertel der Patienten, deren Notsituation von der Rettungsleitstelle zuvor als nicht lebensbedrohlich eingestuft worden waren, wurden durch die Gemeindenotfallsanitäter zuhause versorgt. „Leider ist die Aussagekraft der guten Ergebnisse beschränkt. Verzerrungen zum Beispiel durch die Coronapandemie können nicht ausgeschlossen werden“, hieß es aus dem Innovationsfonds.
Dennoch leitet dieser die Erkenntnisse an die für den Rettungsdienst zuständigen Landesministerien weiter. Sie werden gebeten zu prüfen, ob die Gemeindenotfallsanitäter als Unterstützung in vorhandene Hilfesysteme integriert werden können.
Die Projektergebnisse werden zudem an das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer (GMK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie verschiedene fachärztliche Gesellschaften übermittelt.
Das Projekt SIMPATI fand unter Konsortialführung der Charité – Universitätsmedizin Berlin statt. Die Arbeitsgruppe konnte laut dem Innovationsausschuss zeigen, dass die mit den teilnehmenden Pflegediensten erarbeiteten Materialien grundsätzlich geeignet sind, ein Surveillancesystem in der außerklinischen Intensivpflege einzurichten.
Die Schulungsmaterialen und das digitale Surveillancetool zum Erfassen von Infektionen in einer Pflegeeinrichtung stehen zur weiteren Verwendung zur Verfügung. „Kaum Aussagekraft gibt es hingegen zu einem zentralen Bestandteil der Surveillance – dem vergleichenden Feedback an die Pflegedienste zu ihren jeweiligen Infektionszahlen; es wurde nur selten genutzt“, hieß es aus dem Innovationsfonds.
Unklar sei auch, ob die erhobenen Aussagen zur Häufigkeit und Art von nosokomialen Erregern auf andere Einrichtungen mit außerklinischer Intensivpflege übertragbar seien.
Der Ausschuss leitet die Ergebnisse zur Information an die Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung und Intensivversorgung (DIGAB), an den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und an die „Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe beim Robert-Koch-Institut“ (KRINKO).
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