Vermischtes

Projekte zur Entlastung von Notaufnahmen und zu Infektionen in Pflegeeinrichtungen weitergeleitet

  • Freitag, 22. November 2024
Foto: dpa
Foto: dpa

Berlin – Der Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat Transferbeschlüsse für die Ergebnisse zweier Versorgungsforschungsprojekte getroffen – für das Projekt „ILEG – Inanspruchnahme, Leis­tungen und Effekte des Gemeindenotfallsanitäters“ und für das Projekt „SIMPATI – Surveillance nosokomialer Infektionen und MRE bei Patienten der außerklinischen Intensivpflege“.

„Transferbeschluss“ bedeutet, das der Innovationsausschuss entschieden hat, an welche Institutionen die Ergebnisse der Projekte weitergeleitet werden sollen.

Das Projekt ILEG fand unter der Konsortialführung der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg statt. Es zeigte sich in einer Versorgungsstudie, dass Gemeindenotfallsanitäter im Oldenburger Land dazu beitra­gen können, unnötige Transporte in Kliniken zu vermeiden sowie Rettungsdienste und Notaufnahmen zu entlasten.

Drei Viertel der Patienten, deren Notsituation von der Rettungsleitstelle zuvor als nicht ­lebensbedrohlich einge­stuft worden waren, wurden durch die Gemeindenotfallsanitäter zuhause versorgt. „Leider ist die Aussagekraft der guten Ergebnisse beschränkt. Verzerrungen zum Beispiel durch die Corona­pandemie können nicht ausge­schlossen werden“, hieß es aus dem Innovationsfonds.

Dennoch leitet dieser die Erkenntnisse an die für den Rettungsdienst zuständigen Landesministerien weiter. Sie werden gebeten zu prüfen, ob die Gemeindenotfallsanitäter als Unterstützung in vorhandene Hilfesysteme integriert werden können.

Die Projektergebnisse werden zudem an das Bundesgesundheits­ministerium (BMG), die Gesundheitsminister­konferenz der Bundesländer (GMK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie verschiedene fach­ärztliche Gesellschaften übermittelt.

Das Projekt SIMPATI fand unter Konsortialführung der Charité – Universitätsmedizin Berlin statt. Die Arbeits­gruppe konnte laut dem Innovationsausschuss zeigen, dass die mit den teilnehmenden Pflege­diensten erarbei­teten Materialien grundsätzlich geeignet sind, ein Surveillancesystem in der außer­klinischen Intensivpflege ein­zurichten.

Die Schulungsmaterialen und das digitale Surveillancetool zum Erfassen von Infektionen in einer Pflegeein­richtung stehen zur weiteren Verwendung zur Verfügung. „Kaum Aussagekraft gibt es hingegen zu einem zen­tralen Bestandteil der Surveillance – dem vergleichen­den Feedback an die Pflegedienste zu ihren jeweiligen Infektionszahlen; es wurde nur selten genutzt“, hieß es aus dem Innovationsfonds.

Unklar sei auch, ob die erhobenen Aussagen zur Häufigkeit und Art von nosokomialen Erregern auf andere Einrichtungen mit außerklinischer Intensivpflege übertragbar seien.

Der Ausschuss leitet die Ergebnisse zur Information an die Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für außer­klinische Beatmung und Intensivversorgung (DIGAB), an den Deutschen Berufsverband für Pflege­berufe (DBfK) und an die „Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe beim Robert-Koch-Institut“ (KRINKO).

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung