Vermischtes

Rapper werben für E-Zigaretten: Krebsforscher kritisieren fehlende Kontrolle

  • Freitag, 9. August 2024
/ArieStudio, stock.adobe.com
/ArieStudio, stock.adobe.com

Heidelberg – Mehr als 40 Prozent der bekanntesten deutschen Rap-Musiker werben in den sozialen Medien für E-Zigaretten oder Shisha-Tabak. Damit umgehen sie das bestehen­de Werbeverbot, wie das Deutsche Krebs­forschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg nach einer Auswertung von Social-Media-Daten (Tobacco Control, 2024, DOI: 10.1136/tc-2024-058683) mitteilte.

Die Experten forderten eine bessere Kontrolle der Einhaltung bestehender Gesetze, da die vermarkteten Pro­dukte vor allem eine junge Zielgruppe ansprächen. Es gelte, Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen Risiken von Tabak und ähnlichen Produkten zu schützen, betonten sie.

Auf Musikplattformen erreichen deutsche Rapper millionenfache Abrufe. Die Musiker nutzen Social-Media-Plattformen wie Instagram, Tiktok oder Youtube, um ihre Musik und andere Produkte zu vermarkten.

Mit Influencer-Marketing werden demnach Shisha-Tabak und E-Zigaretten beworben und vor allem die Ziel­gruppe der unter 20-Jährigen angesprochen. Diese Produkte bergen dem DKFZ zufolge erhebliche Gesund­heitsrisiken und dürfen laut EU-Richtlinie und Tabakerzeugnisgesetz nicht im Internet beworben werden.

Das Forscherteam untersuchte die Beiträge der 60 populärsten deutschen Rapper und Rapperinnen auf Insta­gram, Facebook, Tiktok, Youtube und X im zurückliegenden Januar. Die Künstler haben Millionen von Follo­wern in den sozialen Medien.

26 der 60 Musiker und Musikerinnen vermarkten demnach Shisha-Tabak oder E-Zigaretten. Die Produkte tragen meist die Namen der Künstler, die zudem oft als Foto oder Comicfigur auf der Verpackung abgebildet sind. Aromen werden oft mit Bildern von gesunden Früchten beworben und suggerieren damit Harmlosigkeit.

Die meisten Produkte werden demnach über eigene Social-Media-Profile vermarktet und sind oft mit Online-Shops verlinkt. Dabei ist oft nicht klar erkenntlich, ob es sich um Eigenmarken der Künstler handelt und ob und wie sie an den Unternehmen beteiligt sind.

Die Untersuchung zeige, dass die bestehenden Werbebeschränkungen für Tabak und E-Zigaretten „von den Behörden in Deutschland nicht konsequent kontrolliert und umgesetzt werden“, erklärte Katrin Schaller vom DKFZ. Zudem setzten die Social-Media-Plattformen ihre eigenen Regeln, nach denen Tabak nicht beworben werden darf, nicht ausreichend um.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung