Vermischtes

Sammelklage für Nutzer der schadhaften Beatmungsgeräte von Philips Respironics

  • Dienstag, 19. November 2024
/picture alliance, NurPhoto, Beata Zawrzel
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Berlin – Gesetzlich Krankenversicherte, die ein potenziell schadhaftes Beatmungsgerät der Firma Philips Respi­ronics genutzt haben, können sich bis zum 31. Dezember 2024 einer Sammelklage in Italien anschließen. Darauf weist der AOK-Bun­des­verband hin.

Es entstehen dabei demnach keine Anwalts- oder Prozesskosten. Die Teilnahme an der Sammelklage verhindere, dass mögliche Ansprüche der Versicherten am 31. Dezember 2024 verjähren, so der AOK-Bundesverband.

Hintergrund ist ein im Sommer 2021 öffentlich gewordener Mangel bei Philips-Beatmungsgeräten, die bei beat­mungspflichtigen Patienten zur Anwendung gekommen sind.

In den Geräten wurde ein Schaumstoff verbaut, der sich zersetzen und eingeatmet werden kann. Laut Hersteller kann die Nut­zung der betroffenen Geräte schwere Folgen für die Gesundheit haben, auch ein toxisches oder karzino­genes Risiko ist nicht ausgeschlossen.

Für eine Teilnahme an der Sammelklage ist es ausreichend, dass die betroffenen Versicherten belegen, mit einem Gerät aus dem Rückruf versorgt worden zu sein.

Anders als in Deutschland ist in Italien eine Sammelklage ohne den Nachweis eines derzeit kausal beleg­baren Gesundheitsschadens möglich – also auch bei rein psychischen Gesundheitsschäden.

„Da den Versi­cherten bei einer Klageabweisung keinerlei Kosten entstehen und im Erfolgsfall ein Schmerzensgeld an die einzelnen Versicherten ausgezahlt wird, bestehen bei der Sammelklage in Italien keine Kostenrisiken“, hieß es aus dem AOK-Bundesverband.

Der Verband kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Rechte von Versicherten in anderen Staaten der Euro­päischen Union zum Teil deutlich besser geschützt seien als hierzulande. Die Kritik richtet sich auch gegen die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag eine Reform des Patientenrechtegesetzes ver­sprochen aber nicht um­gesetzt hat.

Die AOKen hoffen nach eigenen Angaben, mit der Unterstützung der Sammelklage gegen Philips einen Durch­bruch bei der Durchsetzung von Patientenrechten zu erreichen.

hil

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