Sammelklage für Nutzer der schadhaften Beatmungsgeräte von Philips Respironics

Berlin – Gesetzlich Krankenversicherte, die ein potenziell schadhaftes Beatmungsgerät der Firma Philips Respironics genutzt haben, können sich bis zum 31. Dezember 2024 einer Sammelklage in Italien anschließen. Darauf weist der AOK-Bundesverband hin.
Es entstehen dabei demnach keine Anwalts- oder Prozesskosten. Die Teilnahme an der Sammelklage verhindere, dass mögliche Ansprüche der Versicherten am 31. Dezember 2024 verjähren, so der AOK-Bundesverband.
Hintergrund ist ein im Sommer 2021 öffentlich gewordener Mangel bei Philips-Beatmungsgeräten, die bei beatmungspflichtigen Patienten zur Anwendung gekommen sind.
In den Geräten wurde ein Schaumstoff verbaut, der sich zersetzen und eingeatmet werden kann. Laut Hersteller kann die Nutzung der betroffenen Geräte schwere Folgen für die Gesundheit haben, auch ein toxisches oder karzinogenes Risiko ist nicht ausgeschlossen.
Für eine Teilnahme an der Sammelklage ist es ausreichend, dass die betroffenen Versicherten belegen, mit einem Gerät aus dem Rückruf versorgt worden zu sein.
Anders als in Deutschland ist in Italien eine Sammelklage ohne den Nachweis eines derzeit kausal belegbaren Gesundheitsschadens möglich – also auch bei rein psychischen Gesundheitsschäden.
„Da den Versicherten bei einer Klageabweisung keinerlei Kosten entstehen und im Erfolgsfall ein Schmerzensgeld an die einzelnen Versicherten ausgezahlt wird, bestehen bei der Sammelklage in Italien keine Kostenrisiken“, hieß es aus dem AOK-Bundesverband.
Der Verband kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Rechte von Versicherten in anderen Staaten der Europäischen Union zum Teil deutlich besser geschützt seien als hierzulande. Die Kritik richtet sich auch gegen die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag eine Reform des Patientenrechtegesetzes versprochen aber nicht umgesetzt hat.
Die AOKen hoffen nach eigenen Angaben, mit der Unterstützung der Sammelklage gegen Philips einen Durchbruch bei der Durchsetzung von Patientenrechten zu erreichen.
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