SARS-CoV-2: Arbeitskreis beantwortet Fragen zum Mutterschutz

Berlin – Vor dem Hintergrund des Coronavirus SARS-CoV-2 stellen sich Schwangeren und Stillenden aber auch Fachkräften vermehrt Fragen zum Mutterschutz, Arbeitsschutz und zur Gesundheit junger und werdender Mütter. Experten des Ausschusses für Mutterschutz und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben daher einen Ad-hoc-Arbeitskreis eingerichtet, der fachwissenschaftliche und rechtliche Bewertungen zum Thema zusammengetragen und erarbeitet hat.
So ist unter anderem ein Informationspapier entstanden, das zum kostenfreien Download auf der Seite des Ausschusses für Mutterschutz bereit stehen. Das Papier ist als Handreichung gedacht. Es soll fachwissenschaftliches und rechtliches Wissen zusammentragen und zu einer möglichst bundeseinheitlichen Entscheidungsgrundlage beitragen. Ergänzt wird das Blatt durch einen dazugehörigen FAQ-Bereich.
Neben allgemeinen Informationen widmet sich das Angebot beispielsweise Fragen zum Ansteckungsrisiko für Frau und Kind oder der Gefahr schwerer Krankheitsverläufe. Auch die Voraussetzungen eines Beschäftigungsverbots werden thematisiert, ebenso wie Maßnahmen beim Auftreten eines COVID-19-Falles oder eines Verdachtsfalles im Betrieb. Auf der Webseite finden sich zudem Hinweise zu Beratungs- sowie weiteren Informationsangeboten.
Mit der Änderung des Mutterschutzgesetzes 2018 hatte das BMFSFJ im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die Mitglieder des AfMu berufen.
Aufgabe des Ausschusses ist es, praxisgerechte Regeln zu entwickeln, die es Arbeitgebern erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
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