Vermischtes

Stöcker-Prozess um Coronaimpfung geht in die nächste Instanz

  • Dienstag, 18. Juni 2024
Winfried Stöcker (l) sitzt neben seinen Rechtsanwälten Wolfgang Kubicki (r), FDP-Politiker und Vizepräsident des Deutschen Bundestages, sowie Manfred Parigger im Sitzungssaal im Amtsgericht zu Beginn eines Prozesses wegen eines Strafbefehls für eine Impfaktion mit einem eigenen Coronaimpfstoff im November 2021. /picture alliance, Marcus Brandt
Winfried Stöcker (l) sitzt neben seinen Rechtsanwälten Wolfgang Kubicki (r), FDP-Politiker und Vizepräsident des Deutschen Bundestages, sowie Manfred Parigger im Sitzungssaal im Amtsgericht zu Beginn eines Prozesses wegen eines Strafbefehls für eine Impfaktion mit einem eigenen Coronaimpfstoff im November 2021. /picture alliance, Marcus Brandt

Lübeck – Der Prozess gegen den Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker wegen einer Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Mittel geht in die nächste Instanz.

Stöckers Verteidiger Wolfgang Kubicki habe gegen das Urteil des Amtsgerichts Lübeck Berufung eingelegt, teilte das Amtsgericht heute auf Anfrage mit. Jetzt müsse sich das Landgericht Lübeck mit dem Fall befassen. Ein Termin für eine neue Verhandlung stand zunächst nicht fest.

Der 77 Jahre alte Stöcker hatte am 27. November 2021 eine illegale Impfaktion am Lübecker Flughafen organisiert, bei der Menschen mit einem von ihm entwickelten, aber nicht zugelassenen Wirkstoff geimpft wurden.

Er war deshalb zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro verurteilt worden. Sein Anwalt Kubicki hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung Berufung angekündigt. Zuvor hatten verschiedene Medien darüber berichtet.

dpa

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