Vermischtes

Streit um Vergütung freiberuflicher Hebammen

  • Donnerstag, 10. April 2025
/dpa

Berlin – Ab Mai dieses Jahres gelten neue Vergütungsregeln und -sätze für die rund 19.000 freiberuflichen Hebammen in Deutschland. Die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrages durch eine Schiedsstelle bewerten die Krankenkassen und der Deutsche Hebammenverband aber vollständig gegensätzlich.

„Wir freuen uns, dass Hebammen mit dem neuen Hebammenhilfevertrag eine weitere finanzielle Aufwertung ihrer Arbeit erhalten“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Der neue Vertrag sehe darüber hinaus viele strukturelle Änderungen vor, die die Versorgung der Versicherten verbessere. „Die Hebammenversorgung macht damit einen enormen Sprung nach vorn“, so Stoff-Ahnis.

Der Deutsche Hebammenverband begrüßt den Paradigmenwechsel der Vergütung. Er kritisiert jedoch, dass die Vergütungshöhe hinter seinen Erwartungen zurückgeblieben sei und der Vertrag zudem einzelne Tätigkeitsbereiche niedriger bewerte und damit abqualifiziere.

Der neue Vertrag verändert die Vergütung von Geburten, die freiberufliche Beleghebammen am Krankenhaus begleiten. Betreut eine Hebamme durchgängig eine Versicherte während der wesentlichen Geburtsphase, erhalte sie dafür nunmehr einen finanziellen Zuschlag.

„Dadurch wird nicht mehr die wechselweise Betreuung von mehreren Gebärenden am höchsten vergütet, sondern eine qualitativ hochwertige Eins-zu-eins-Betreuung“, hieß es aus dem GKV-Spitzenverband.

Laut dem Deutschen Hebammenverband erhalten freiberufliche Hebammen im klinischen Setting allerdings nur eine abgestaffelte Vergütung – und dies bereits ab der ersten Leistung rund um die Geburt, die zu einem Zeitpunkt betreut wird.

Hier ist laut dem Schiedsspruch ein Abschlag von 20 Prozent vorgesehen. Ab der zweiten Leistung an einer weiteren Schwangeren rund um die Geburt beträgt der Abschlag bereits 70 Prozent. 

Der Verband kritisiert außerdem, dass weder die Strukturen noch das Personal für umfassende Eins-zu-eins-Betreuungen vorhanden seien, es daher folglich künftig weiter zu Mehrfach-Betreuungen komme, diese aber abgestaffelt bezahlt würden, obwohl die Hebammen für jede betreute Geburt voll verantwortlich seien.

Für außerklinisch tätige Hebammen sieht der neue Vertrag ab November 2025 laut dem Spitzenverband eine Erhöhung der Vergütung pro Stunde von derzeit rund 56 Euro auf rund 74 Euro vor. Der Deutsche Hebammenverband hatte 88,20 Euro gefordert. Für die Übergangszeit erhielten Hebammen ab dem 1. Mai 2025 eine Erhöhung der Vergütung des bisherigen Vertrags um zehn Prozent.

Statt fixer Pauschalen, die unabhängig von der Dauer eines Termins gezahlt würden, erfolge die Abrechnung außerdem künftig in Einheiten zu je fünf Minuten. Aufwändige Betreuungen würden so höher vergütet.

Bei Haus- und Geburtshausgeburten würden die bestehenden Geburtspauschalen erhöht und um eine zusätzliche Vergütung für die Dauer der Geburtsbetreuung ergänzt.

hil

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