Vermischtes

Tod in Badewanne: Verfahren gegen Pflegekraft eingestellt

  • Donnerstag, 23. Oktober 2025
Die Angeklagte steht mit ihrem Anwalt Andreas Lubitz im Strafjustizgebäude. /picture alliance, Marcus Golejewski
Die Angeklagte steht mit ihrem Anwalt Andreas Lubitz im Strafjustizgebäude. /picture alliance, Marcus Golejewski

Hamburg – Nach dem Tod eines 53-Jährigen in der Badewanne einer Hamburger Pflegeeinrichtung ist der Strafprozess gegen die 29 Jahre alte Pflegekraft wegen fahrlässiger Tötung eingestellt worden.

Zuvor hatten sich die Beteiligten darauf verständigt, dass die Angeklagte dem Bruder des Toten 1.000 Euro zahlt – sozusagen als Schmerzensgeld, wie die Amtsrichterin ausführte. Auch der Verteidiger stimmte der Zahlung im Namen seiner Mandantin „aus reinem Erledigungsinteresse“ zu.

Der Vorfall hatte sich im Oktober 2021 in einer Wohn- und Pflegeeinrichtung in der Rosmarinheide im Stadtteil Langenhorn ereignet: Die Angeklagte hatte den körperlich und geistig schwer eingeschränkten Mann nach eigenen Angaben gerade gebadet, als sie zu einem Notfall gerufen wurde: Eine andere Bewohnerin der Einrichtung hatte einen epileptischen Anfall erlitten.

Nach Angaben der Angeklagten hatte sie den Mann bereits vielfach gebadet, ohne dass es dabei je zu Schwierigkeiten gekommen sei. Da es sich bei einem epileptischen Anfall um einen – wie ihr Anwalt ausführte – lebensbedrohlichen Vorfall handelte, habe sie es für vertretbar gehalten, den Mann kurz unbeaufsichtigt zu lassen, zumal in dem Moment keine andere Pflegekraft verfügbar gewesen sei.

Als sie nach circa fünf Minuten zurück ins Badezimmer gekommen sei, habe sie den 53-Jährigen leblos in der Wanne gefunden. Alle Wiederbelebungsversuche, die sich auch aufgrund der körperlichen Behinderung des Mannes schwierig gestaltet hätten, seien erfolglos geblieben, schilderte die Angeklagte.

Ihr Anwalt gab an, dass bei seiner Mandantin nach dem Vorfall eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden sei, wegen der sie jahrelang teils auch in stationärer Therapie gewesen sei.

Um in dem Fall den Schuldvorwurf einer fahrlässigen Tötung aufrechtzuerhalten, seien weitere Nachermittlungen und die Vernehmung diverser Zeugen nötig, sagte die Richterin nach einer Unterbrechung der Verhandlung. Zudem seien Fragen zum Personalschlüssel der Einrichtung und zur Personalsituation während des Vorfalls zu klären.

Ferner verwies die Richterin auf die gesundheitlichen Folgen für die Angeklagte und darauf, dass der Vorfall bereits Jahre zurückliege. Die Einstellung des Verfahrens ist bis zur Zahlung des Geldbetrages an den Bruder des Opfers, der als Nebenkläger auftrat, vorläufig.

dpa

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