Vermischtes

Unisexregel hat Neuzugänge in private Krankenversicherung verändert

  • Mittwoch, 28. Oktober 2020
/Coloures-Pic, stock.adobe.com
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Berlin – Die Unisexregel bei der privaten Krankenversicherung (PKV) hat seit dem Jahr 2013 dazu geführt, dass sich die Wechselrate von der gesetzlichen in die private Kran­ken­versicherung zwischen Männern und Frauen fast nicht mehr unterscheidet.

Männer wechseln seit Inkrafttreten seltener in die PKV als vorher, Frauen etwas häufiger. Das zeigt eine Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

Der Europäische Gerichtshof hatte im Jahr 2011 geurteilt, dass die für Frauen höheren Prämien in der PKV unzulässig sind. Um Geschlechtergerechtigkeit herzustellen, müssen die privaten Krankenversicherer seit dem 21. Dezember 2012 bei Neuverträgen einheitli­che Tarife anbieten.

Bis zu diesem Zeitpunkt hatten Frauen für den gleichen Versicherungsschutz mehr be­zahlen müssen, mit der Begründung, dass sie durch häufigere Arztbesuche und die länge­re Lebenserwartung mehr Gesundheitskosten verursachen würden.

Die DIW-Ökonomin Shan Huang und Martin Salm von der Universität Tilburg in den Nie­derlanden haben anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) untersucht, welchen Einfluss die Einführung des Unisextarifes auf die Wechselrate der Versicherten hatte. Sie berichten, dass sich die Wechselraten von Frauen und Männern seit der Reform angeglichen haben.

„Dass die Reaktion der Männer deutlicher ausfällt als bei den Frauen, könnte darauf hin­deuten, dass mit der Einführung der Unisexregelung die Tarife in der privaten Kranken­ver­sicherung für Männer meist unattraktiver wurden“, vermutet Studienautorin Huang.

Inzwischen wechseln laut den Wissenschaftlern selbstständige oder geringfügig be­schäftigte Frauen sogar häufiger als Männer von der gesetzlichen in die private Kranken­versicherung. Bei Angestellten ist der Effekt der Regelung aber offenbar schwächer.

hil

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