Vermischtes

US-Glyphosat-Ver­gleich: Bayer zieht Antrag auf Zustimmung zurück

  • Mittwoch, 8. Juli 2020
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Leverkusen/San Francisco – Bayers milliardenschwerer Vergleich zur Beilegung von US-Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken von Unkrautvernichtern mit dem Wirkstoff Gly­phosat steht wieder auf der Kippe. Das Unternehmen teilte heute mit, dass der Gerichts­antrag auf eine vorläufige Zustimmung zu einer Vereinbarung bei künftigen Glyphosat­klagen zurückgezogen worden sei.

Bayer habe der Entscheidung der Klägeranwälte zu diesem Schritt zugestimmt. Der An­trag betrifft zwar nur einen Teil des ausgehandelten Kompromisses, ist jedoch ein ent­scheidendes Puzzlestück des großen Vergleichs.

Denn die bis zu 10,9 Milliarden Dollar (9,8 Milliarden Euro) teure Einigung, die Bayer En­de Juni mit den Klägern erzielte, umfasst neben 8,8 bis 9,6 Milliarden Dollar für laufende Verfahren auch 1,25 Milliarden Dollar für künftige Fälle.

Bayer hat immer wieder betont, wie wichtig dieser Teil des Deals für das Zustande­kom­men der Einigung insgesamt sei. Allerdings muss die Vereinbarung zum Umgang mit künf­tigen Klagen vom zuständigen Bundesrichter Vince Chhabria abgesegnet werden. Der stufte sie jedoch am vergangenen Montag als problematisch ein.

Chhabria signalisierte, den Vorschlag des Konzerns abzulehnen, ein unabhängiges Wiss­en­schaftsgremium zum Umgang mit künftigen Glyphosatklagen einzurichten. Chhabria zweifelt die Rechtmäßigkeit einer solchen Lösung an und fragt sich, welche Vorteile sie für mögliche künftige Kläger bringen würde.

Die Streitparteien wollen nun Zeit gewinnen, um umfänglicher auf die Einwände einzu­gehen. Zugleich betonte der Konzern, grundsätzlich weiter zu dem Vergleich zu stehen. Bayer sei weiterhin überzeugt, dass ein Vergleich zu angemessenen Bedingungen im besten Interesse des Unternehmens sei.

Eigentlich wollte Bayer mit der Einigung den Großteil der rechtlichen Probleme in den USA hinter sich lassen, die der Konzern sich 2018 mit der Übernahme des US-Saatgut­riesen Monsanto ins Haus geholt hatte.

dpa

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