Verdi darf auch in Pflege Tarifverträge abschließen

Erfurt – Die Gewerkschaft Verdi kann für die gesamte Pflegebranche Tarifverträge schließen. Das gilt auch für Bereiche außerhalb der Krankenhäuser, in denen Verdi nur schwach vertreten ist, wie gestern das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied (Az: 1 ABR 24/21).
Es wies damit den Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) ab, einen der beiden führenden Verbände der privaten Pflegebranche. Verdi will in diesem Bereich Tarifverträge abschließen. Voraussetzung dafür ist generell, dass die Gewerkschaft ausreichend „mächtig“ ist, um mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe verhandeln zu können.
Der AGVP meinte, in den privaten Pflegeeinrichtungen habe Verdi nur wenige Mitglieder. Um Tarifverträge abschließen zu können, fehle es der Gewerkschaft an der erforderlichen Durchsetzungskraft.
Wie schon das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies nun jedoch auch das BAG den AGVP ab. Verdi habe 1,9 Millionen Mitglieder und sei damit stark genug, um Tarifverträge abzuschließen. Diese Tariffähigkeit sei „für den beanspruchten Zuständigkeitsbereich einer Vereinigung einheitlich und unteilbar“.
Eine Aufteilung der Tariffähigkeit auf bestimmte Branchen, Regionen oder Berufsgruppen gebe es nicht. Da Verdi insgesamt tariffähig und laut eigener Satzung für die gesamte Pflegebranche zuständig sei, könne sie auch für die Pflege Tarifverträge abschließen.
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