Vermischtes

Verfassungs­beschwerde gegen künftige Zustimmung zu Pandemievertrag scheitert

  • Mittwoch, 27. September 2023
/picture alliance, dpa, Uli Deck
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Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Beschwerde gegen den geplanten internationa­len Pandemievertrag als unzulässig zurückgewiesen. Durch die künftige Mitwirkung Deutschlands an dem Vertrag sei die Beschwerdeführerin nicht in ihren Rechten verletzt, heißt es in einem heute in Karlsruhe ver­öffentlichten Beschluss (Az. 2 BvR 1082/23).

Da die Verhandlungen auf internationaler Ebene noch andauerten, gebe es auch kein Zustimmungsgesetz, das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte, so das höchste deutsche Gericht. Beim BVerfG sind derzeit mehr als 1.600 weitere nahezu identische Verfassungsbeschwerden anhängig.

Mit dem Vertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll die Welt bei einer neuen Pandemie besser vor­bereitet sein und schneller reagieren können. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat der WHO An­fang Februar die volle Unterstützung Deutschlands für den geplanten Pandemievertrag zugesichert.

Die Mitgliedstaaten verhandeln derzeit über einen Abschluss des Vertrags. Die Beschwerdeführerin befürchtet, dass die WHO in selbst ausgerufenen Pandemien und Gesundheitsnotständen verbindliche Anordnungen treffen und Entscheidungen souveräner Staaten über Gesundheitsmaßnahmen außer Kraft setzen könnte. Damit, so die Beschwerdeführerin, könnte die WHO legislative und exekutive Gewalt erhalten und die Souve­ränität der Mitgliedstaaten aufheben.

Das Bundesverfassungsgericht betonte hingegen: Innerstaatliche Rechtswirkungen gebe es erst durch ein Zu­stimmungsgesetz. Die Norm müsse bereits erlassen sein. Dies setze voraus, dass sich Bundestag und Bundes­rat abschließend mit dem Gesetz befasst haben, es also nur noch der Ausfertigung durch den Bundespräsi­den­ten und der Verkündung bedarf.

Zu dem internationalen Vertrag gibt es Entwürfe als Grundlage weiterer Verhandlungen. Demnach sollen etwa bei künftigen Pandemien Forschungsmaßnahmen sowie die Verteilung von Impfstoffen koordiniert und Informationen unter den Vertragsstaaten rascher ausgetauscht werden. Bis Mai 2024 soll ein unterschrifts­reifer Vertragstext ausgehandelt sein. In diesem Zusammenhang sollen auch die Internationalen Gesund­heitsvorschriften 2005 überarbeitet werden.

Schon im Entstehen gab es Kritik. Vor einigen Tagen, am 18. September, war eine Petition gegen den Pande­mie­vertrag im Petitionsausschuss des Bundestags erörtert worden, in der ein Verlust der Grundrechte be­fürchtet wurde. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Sabine Dittmar (SPD), hatte bei der Sitzung aber die Auffassung vertreten, dass durch den Pandemievertrag weder die Grundrechte noch die Menschenrechte eingeschränkt werden.

dpa/afp

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