Verfassungsbeschwerde wegen Suizidbeihilfe abgewiesen

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie gegen seine Verurteilung wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren infolge geleisteter Suizidassistenz nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Mann habe eine etwaige Verletzung von Grundrechten nicht schlüssig dargelegt, heißt es in der heute veröffentlichten Entscheidung (Az.: 2 BvR 860/25) der Karlsruher Richter.
Der Kläger habe auch nicht dargelegt, dass seine Verurteilung die „verfassungsgerichtlichen Maßstäbe“ verletzt habe, die an eine „freie Suizidentscheidung“ anzulegen seien.
2024 war der Mann zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er laut dem Urteil des Landgerichts Essen einen Patienten beim Suizid unterstützte, obwohl dessen Todeswunsch entscheidend durch eine psychische Erkrankung beeinflusst war.
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Der Arzt hatte argumentiert, der Suizidwunsch seines Patienten sei freiverantwortlich gewesen.
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