Verhaftungen wegen Betrugsverdacht mit Schutzmasken

Neumarkt in der Oberpfalz – Weil sie beim Verkauf von rund zehn Millionen Schutzmasken an das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) betrogen haben sollen, sind zwei Männer im Alter von 31 und 33 Jahren verhaftet worden. Sie befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth heute mitteilte.
Bei einer Razzia gestern waren mehrere Wohn- und Geschäftsräume im Raum Neumarkt in der Oberpfalz durchsucht worden. Die beiden Geschäftsführer eines Unternehmens sollen im April vergangenen Jahres die Masken in mehreren Tranchen an das LGL verkauft haben.
Laut Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass die Masken aber – anders als angegeben – nicht dem europäischen Schutzstandard mit entsprechender Zertifizierung entsprachen. Stattdessen seien es nur Communitymasken ohne Zertifizierung gewesen. Die Beschuldigten sollen allerdings eine gefälschte Bestätigung der Qualität vorgelegt haben.
Die Masken, die eigentlich für den medizinischen Bedarf vorgesehen waren, sollen daher ungeeignet gewesen sein, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Der Schaden soll im Millionenbereich liegen. Ob die Masken zum Einsatz kamen, blieb zunächst offen. Die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht zum weiteren Verbleib äußern. Die Antwort auf eine Anfrage beim LGL stand zunächst noch aus.
Bei der Razzia gestern waren fünf Staatsanwältinnen und mehr als 30 Polizeibeamte im Einsatz. Die sichergestellten Beweismittel sollen nun ausgewertet werden.
In den ersten Monaten der Coronapandemie waren Schutzmasken Mangelware und wurden teils zu hohen Preisen verkauft.
Laut früheren Angaben von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) waren zwischen Februar und Juni 2020 von verschiedenen Anbietern rund 150 Millionen Schutz- und OP-Masken im Wert von mehr als 270 Millionen Euro bestellt worden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: