Verwaltungsgericht: Privatarzt bekommt keinen Coronaimpfstoff

Berlin – Berliner Privatärzte dürfen ihre Patienten weiterhin nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen. Ein Arzt sei mit seinem Anliegen gescheitert, vom Land Berlin Impfstoff für seine Privatpatienten zu erhalten, teilte das Verwaltungsgericht gestern mit.
Demnach hatte der Mediziner auf seine Berufspflicht verwiesen: Ohne den Impfstoff könne er nicht zugunsten seiner Patienten handeln und müsse gegen sein ärztliches Gelöbnis verstoßen. Das Land Berlin müsse ihm darum Impfstoff zur Verfügung stellen – und nicht nur den Vertragsärzten.
Das Gericht wies den Eilantrag jedoch ab. Die Patienten könnten sich schließlich an Vertragsärzte oder die staatlichen Impfzentren wenden, um eine Impfung gegen das Coronavirus zu bekommen.
Gegen den Beschluss (VG 14 L 190/21) kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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