Vier Prozent mutmaßlicher Coronaimpfschäden in Sachsen anerkannt

Dresden – In Sachsen sind bislang vier Prozent mutmaßlicher Coronaimpfschäden anerkannt worden. Die AfD-Fraktion im Landtag fordert nach mehreren Kleinen Anfragen nun Aufklärung, warum die Quote nicht höher ist. Bei anderen Impfungen liege die Anerkennungsquote bei 9,72 Prozent, teilte die Fraktion mit.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hatte im April dieses Jahres nach Abfragen in den Bundesländern bei mehr als 14.000 Anträgen eine bundesweite Quote von 6,2 Prozent ermittelt. Allerdings waren damals noch etwa 2.000 Widerspruchsverfahren anhängig.
Im Oktober hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass für mögliche Impfschäden nach einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus nicht die impfenden Ärztinnen und Ärzte haften. Die Verantwortung für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler treffe grundsätzlich den Staat, urteilte der dritte Zivilsenat in Karlsruhe. Entsprechende Klagen von Geschädigten müssten sich demnach gegen Bund oder Länder richten.
Nach der Definition des Robert-Koch-Institutes ist ein Impfschaden eine „nicht vorübergehende, bereits seit mindestens 6 Monaten bestehende gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe hinausgeht und für die ein kausaler Zusammenhang zur Impfung oder spezifischen Prophylaxe erwiesen oder wahrscheinlich ist“. In der Regel wird der Impfschaden durch ein Gutachten bestätigt.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums erhielten zwischen Dezember 2020 und April 2023 knapp 65 Millionen Menschen in Deutschland mindestens eine Impfdosis gegen das Coronavirus. Insgesamt wurden 192,2 Millionen Impfdosen verabreicht.
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