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Warnung vor der Einnahme von Kratomprodukten

  • Mittwoch, 2. Juli 2025
/Paitoon, stock.adobe.com
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Bonn – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor der Anwendung von Kratom. Dies sind pulverisierte Blätter des in Thailand, Malaysia, Indonesien und Papua-Neuguinea wachsenden Kratombaums – die Präparate werden auch „Herbal Speed“ oder „Herbal Speedball“ genannt.

Sie werden im Internet als pflanzliches Mittel gegen Schmerzen, Entzündungen, Husten, Angst, Depressionen und weitere Krankheiten beworben. „Kratom ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen. Die Sicherheit und die Wirksamkeit von Kratom sind bisher nicht ausreichend geprüft“, warnt das BfArM.

Vielmehr deuteten Tier- und Humanstudien darauf hin, dass Kratom möglicherweise zu schädlichen neurologischen Wirkungen, einschließlich Abhängigkeit und Entzugssyndrom führen und insbesondere Leber und Niere schädigen könnte. Es gibt dem Bundesinstitut zufolge Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom, die geprüft würden.

Wie eine Übersichtsarbeit in der Zeitschrift Schmerz aus dem Jahr 2021 zeigt, enthält Kratom das an Opioidrezeptoren wirksame 7-Hydroxymitragynin.

„Der Konsum birgt Risiken, unter anderem aufgrund nichtstandardisierter Verabreichung, aber auch durch direkte gesundheitliche Schäden bis hin zur möglichen Entwicklung einer Abhängigkeit“, so die Autorengruppe (2021; DOI: 10.1007/s00482-021-00588-9).

hil

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