Vermischtes

Wettbewerbszentrale verklagt Anbieter von AU-Bescheinigungen

  • Montag, 18. November 2019

Bad Homburg – Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat einen Muster­prozess gegen einen Anbieter von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheini­gun­­gen) eingeleitet, der den Angaben zufolge mit Krankschreibung ohne Arztbesuch um Kun­den wirbt.

Eine Klage gegen das Unternehmen wurde beim Landgericht Hamburg eingereicht, wie die Wettbewerbszentrale heute in Bad Homburg mitteilte.

Nach Auffassung der Wettbewerbs­zentrale verstößt das Unternehmen mit seinem Vorgehen gegen das Werbeverbot für Fern­be­handlungen, das im Heilmittelwerbegesetz verankert ist. Außerdem werbe die Firma auf ihrer Startseite mit der Aussage „100% gültiger AU-Schein“. Diese Aussage sei jedoch irreführend.

afp

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