Wettbewerbszentrale verklagt Anbieter von AU-Bescheinigungen
Bad Homburg – Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat einen Musterprozess gegen einen Anbieter von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen) eingeleitet, der den Angaben zufolge mit Krankschreibung ohne Arztbesuch um Kunden wirbt.
Eine Klage gegen das Unternehmen wurde beim Landgericht Hamburg eingereicht, wie die Wettbewerbszentrale heute in Bad Homburg mitteilte.
Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale verstößt das Unternehmen mit seinem Vorgehen gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen, das im Heilmittelwerbegesetz verankert ist. Außerdem werbe die Firma auf ihrer Startseite mit der Aussage „100% gültiger AU-Schein“. Diese Aussage sei jedoch irreführend.
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