Vermischtes

Wiedereinstieg in den Beruf: Krebspatienten sollten frühzeitig informiert werden

  • Freitag, 26. April 2024
/K Davis/peopleimages.com, stock.adobe.com
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Berlin – Die Unterstützungsangebote zur Wiedereingliederung von Krebsbetroffenen in den Beruf sind zwar vorhanden, aber zu unübersichtlich. Zu diesem Schluss kamen Vertreter aus Politik, Krankenkassen, Sozialer Arbeit und Patientenvertretung bei einer gesundheitspolitischen Diskussion der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG).

Damit Patientinnen und Patienten überblicken könnten, wofür Rentenversicherungsträger, Krankenkassen und Integrationsfach­dienste zuständig sind, brauche es Unterstützung von außen, sagte Marie Rösler, Sprecherin der Arbeitsge­meinschaft Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) in der DKG. Sie verwies unter anderem auf die Psychosozialen Krebsberatungen der Landeskrebsgesellschaften.

Franz Knieps, Vorstandvorsitzender des Betriebskrankenkassen (BKK) Dachverbands, sah vor allem die ge­setzliche Krankenversicherung (GKV) in der Verantwortung. Krankenkassen seien für die Beratung ihrer Versicherten zuständig und hätten die notwendigen Kenntnisse im Sozialrecht.

Die Kommunikation an den Schnittstellen zwischen den Hilfsangeboten verlaufe hingegen oft problematisch. Die GKV muss Knieps zufolge für die notwendige Gesundheitskompetenz unter ihren Versicherten sorgen und ausreichend Informationen zum beruflichen Wiedereinstieg bereitstellen können.

Rösler wies darauf hin, dass auch die Arbeitgeber stärker in den Fokus gerückt werden müssten: Sie sollten Kenntnisse über den Wiedereingliederungsprozess haben. Flexible Arbeitszeiten, technische Arbeitsplatzan­pas­sungen und weitere betriebliche Eingliederungsmaßnahmen könnten Betroffenen den Wiedereinstieg erleichtern.

Krankenkassen sollten Patienten zudem nicht zu früh in eine Reha drängen. Wenn die Rehabilitation nicht er­folgreich verlaufe, würden Betroffene als arbeitsunfähig eingestuft werden und bekämen eine Erwerbsminde­rungs­rente, sagte Rösler. Gerade bei jüngeren Patienten führe dies zu finanziellen Einbrüchen.

Eine Patientenvertreterin machte darauf aufmerksam, wie wichtig eine frühzeitige Beratung zum Wiederein­gliederungsprozess sei. Im Anschluss an die Diagnose müssten Betroffene ihren Arbeitgeber informieren und gegebenenfalls mitteilen, wie lange sie ausfallen würden.

Wenn Patienten zu diesem Zeitpunkt entsprechend informiert wären, könnte der Prozess stressfreier gestaltet werden, so die Patientenvertreterin. Sie schlug vor, dass auch das medizinische Personal eine entscheidende Rolle einnehmen und in dieser Hinsicht geschult werden könnte.

Auch krebserkrankte Selbstständige, Personen mit Zeitverträgen, Arbeitslose, Studierende und Menschen, die Familienarbeit leisten, müssten entsprechende Zugänge zum beruflichen (Wieder-) Einstieg erhalten. Darüber waren sich die Diskussionsteilnehmer einig. Zurzeit würden diese Personengruppen durch das Netz der sozia­len Sicherung fallen.

„Als Patientenbeauftragter kann ich den Finger in die Wunde legen und das Parlament oder die Ministerien auf Themen aufmerksam machen“, sagte Stefan Schwartze (SPD), Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Die Problematik wolle er mit in die politische Diskussion nehmen und für Nachbesserungsbedarf sorgen.

Nach Angaben der Deutschen Krebsgesellschaft werden 35 Prozent aller Krebserkrankungen bei Personen im erwerbsfähigen Alter diagnostiziert. Die Rückkehr in den Beruf hat für viele Betroffene eine hohe Bedeutung.

nfs

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