Vermischtes

Wirtschaftsweise hält Teilzeitkrank­schreibung für sinnvoll

  • Donnerstag, 2. Januar 2025
/picture alliance, Zoonar, stockfotos-mg
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Berlin – Die Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft, Monika Schnitzer, hat sich für die Möglichkeit teilweiser Krankschreibungen ausgesprochen. Sie unterstützt damit einen kürzlich vom Präsidenten der Bundes­ärztekammer (BÄK) gemachten Vorschlag.

„Auch im Sinne der Wiedereingliederung kann eine Teilzeitkrankschreibung sinnvoll sein“, sagte die Chefin der sogenannten Wirtschaftsweisen den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Machbarkeit hänge natürlich von der Tätigkeit ab, im Einzelfall müsse der Arzt entscheiden.

„Wenn ich als Verkäufer hinter der Wursttheke arbeite und mir das Bein breche, dann muss ich natürlich krank­geschrieben werden“, führte Schnitzer aus. „Wenn ich aber einen Bürojob habe, dann wäre es mir vielleicht trotz gebrochenem Bein möglich, eine gewisse Zeit zu arbeiten.“

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte sich zuletzt offen für Teilzeitkrankschreibun­gen gezeigt. Angesichts von Veränderungen in der Arbeitswelt durch Digitalisierung und Home Office sei es nicht mehr zeitgemäß, strikt zwischen Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden, sagte er.

„Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren sehr stark verändert, insbesondere durch die Digitalisierung und die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten“, hatte Reinhardt dem Deutschen Ärzteblatt im Oktober gesagt.

Trotzdem unterscheide man im Gesundheitswesen weiterhin grundsätzlich zwischen Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit. „Eine praktikable Form von Teilzeitkrankschreibung für einige Stunden täglich könnte den neuen Möglichkeiten Rechnung tragen und für mehr Flexibilität sorgen“, betonte der BÄK-Chef.

Reinhardt nennt als ein Beispiel Bagatellinfekte, bei denen der direkte Kontakt mit Kollegen im Büro ver­mie­den werden sollte. „In solchen Fällen bietet das Arbeiten im Home-Office aber unter Umständen die Möglich­keit, im begrenzen Umfang berufliche Aufgaben wahrzunehmen und sich dennoch zu erholen“, sagte er.

Klar sei natürlich, dass dabei das „Wohlergehen und die ungefährdete Genesung der Erkrankten immer an erster Stelle stehen“ müsse. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte den Überlegungen zu „Teilzeitkrankschrei­bungen“ für einige Stun­den am Tag eine Absage erteilt. Das sei kein Plan, den das Ministerium verfolge, sagte ein Sprecher damals.

afp/may

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