Vom Arztdasein in Amerika

Erratum

  • Mittwoch, 2. Januar 2013

Gelegentlich schleichen sich in meine Blogtexte Fehler ein. Es handelt sich hierbei meist um wenig relevante Wort- oder Stilfehler. Doch in einem meiner jüngsten Beiträge – Der Patient als juristische Gefahr, Teil III – hat sich ein derart deutlicher Fehler eingeschlichen, dass ich ihn in einem gesonderten Beitrag verbessern möchte. Denn die Klagefreude hat sich in den USA viel deutlicher entwickelt als im Beitrag inkorrekt wiedergegeben: Während im Jahr 1960 knapp 0,5% aller Ärzte jährlich verklagt wurden, werden mittlerweile knapp 15 bis 20% verklagt, pro Jahr! Dabei gibt es keine offizielle Zahlen, sondern es handelt sich hierbei um Hochrechnungen. Selbst wenn diese Zahlen um einige Prozentpunkte schwanken sollten, so wird dennoch klar, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein praktizierender Arzt von einem seiner Patienten juristisch eines Tages belangt wird.

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