Vom Arztdasein in Amerika

US-Staatsbürger­schaft

  • Montag, 5. November 2018

Für manche Deutsche, wie zum Beispiel den Welt-Journalisten Hannes Stein, scheint es Quell großen Stolzes zu sein, die US-Staatsbürgerschaft zu besitzen – seine Freude geht sogar so weit, dass er in einigen seiner Artikel „wir“ schreibt und hierbei nicht seine Geburts- und Kulturheimat Deutschland meint, sondern das ihn aufnehmende und somit aus chronologischer Sicht Sekundärheimantland USA. Andere Deutsche, wie zum Beispiel die Tochter des Schauspielers Til Schweiger, Luna Schweiger, machen kein großes Aufsehen um ihre US-Staatsbürgerschaft, außer eben, wenn Donald Trump als Präsident gewählt wird wie 2016 und sie sie dann abgeben wollen.

Doch wie viele Deutsche lassen sich eigentlich in den USA einbürgern? Meines Wissens nach führt die Bundesregierung, trotz aller Liebe zur Statistik, hierüber keine Zahlen, ebenso wenig wie über die genaue Zahl der Menschen mit doppelter und mehrfacher Staatsbürgerschaft. Bekanntermaßen hat die deutsche Bundesregierung unter rot-grüner Herrschaft eben diese doppelte Staatsbürgerschaft – „in Ausnahmefällen“, wie damals zu lesen war – eingeführt und mittlerweile gibt es, so wird gemunkelt, Millionen solcher Ausnahmefälle, also Millionen an deutschen Paßinhabern mit zwei oder mehr Staatsbürgerschaften.

Das hat natürlich oftmals pragmatische wenn nicht sogar emotionale Gründe, wie auch ich mich schwer täte, meine deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben. Ich bin mir sicher, dass es Millionen Menschen mit Dual- und Mehridentitäten ähnlich geht, und gerade türkische Gastarbeiter und ihre Nachkommen sind oft ein beredtes Beispiel für diese Dualität innerhalb einer einzelnen Person, die sich eben dann auch bei den Reisepässen und Staatszugehörigkeiten niederschlägt.

Will Trump die US-Staatsbürgerschaft regulieren?

Präsident Donald Trump fährt mittlerweile eine straffere Zuwanderungspolitik, und unter Ausländern kursiert das Gerücht, dass er sehr bald den Erhalt der US-Staats­bürgerschaft stärker regulieren wird. Das hat eine regelrechte Welle an Anträgen auf US-Staatsbürgerschaft verursacht, und die Warteliste ist in manchen Regionen mittlerweile länger als zwei Jahre, während es früher nur wenige Monate dauerte.

Natürlich bin ich selbst betroffen von all diesem Wirrwarr, fühle mich auch beiden Ländern auf eigene Art und Weise verbunden – immerhin habe ich zur Hälfte in beiden auch gelebt. Weiterhin: Wer US-Bürger ist, kann auch im Veteranen­krankenhaus arbeiten – jüngst fragte einer meiner Freunde bei mir an, ob ich nicht bei ihm im Krankenhaus in Pittsburgh aushelfen wolle, was ich ablehnen musste.

Neben weiteren Vorteilen gibt es natürlich auch die üblichen Pflichten, wobei sie im Fall des US-Passes nicht ganz unerheblich sind: zwar aktuell ausgesetzte, aber nie abgeschaffte Wehrpflicht, Schöffendienst oder die Pflicht, eine jährliche Steuererklärung mit entsprechenden Abgaben für die USA machen zu müssen, unabhängig vom Wohnsitz. Was also tun?

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung