Ärzteschaft

Ruf nach einheitlicher Finanzierung für ambulante und stationäre Versorgung

  • Donnerstag, 4. Juli 2019
/dpa
/dpa

Leipzig – Für mehr politische Anstrengungen bei der sektorenübergreifenden Versor­gung haben sich die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesund­heits­wesen (DGIV) und die Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) ausgesprochen.

„Solange wir die unterschiedlichen Finanzierungssysteme zwischen ambulant und stationär nicht hinter uns lassen, werden wir das Problem der starren Sektorengrenze nicht in den Griff bekommen“, sagte GRPG-Präsident Volker Ulrich im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der beiden Verbände in Leipzig. 

Er betonte, die Bund/Länder-Arbeitsgruppe (AG) sektorenübergreifende Versorgung müsse sich künftig vorrangig drei Themen widmen. Notwendig seien eine einheitliche Vergütungssystematik für ambulante spezialfachärztliche Versorgung und Hybrid-DRGs, eine stärkere Zusammenarbeit der stationären und ambulanten Bewertungs­institute InEK und InBA und schließlich ein eigenständiges, sektorenübergreifendes Vergütungssystem unabhängig vom Ort der Leistungserbringung.

Der DGIV-Vorstandsvorsitzender Stefan Spitzer mahnte an, „insbesondere an den Strukturen der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Vertragsärzten“ zu arbeiten. Wenn die Bund-Länder AG die Krankenhäuser verstärkt zur ambulanten Versorgung hin öffnen wolle, brauche es auch Lösungen in der Gegenrichtung. „Der Zugang der Vertragsärzte/Praxiskliniken in den stationären Bereich ist längst überfällig“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende. Aus Sicht von DGIV und GPRG sind wichtige Aufgaben in der sektorenübergreifende Versorgung bisher nicht angepackt worden.

Die Bund/Länder-Arbeitsgruppe (AG) sektorenübergreifende Versorgung soll bis 2020 Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems „im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur vorlegen“.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung