S2k-Leitlinie zur Behandlung von low-grade muzinösen Neoplasien der Appendix veröffentlicht

Berlin – Zur Behandlung bestimmter tumoröser Veränderungen der Appendix vermiformis liegt eine S2k-Leitlinie vor. Die von der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) in Zusammenarbeit mit zahlreichen weiteren Fachgesellschaften und Berufsverbänden erarbeitete Leitlinie deckt die pathologische Einteilung und differentialdiagnostische Abgrenzung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge von low-grade muzinösen Neoplasien der Appendix (LAMN) ab.
Tumoren der Appendix sind selten und stellen nur circa 0,5 Prozent aller Neoplasien des Gastrointestinaltraktes dar. Sie sind aber eine sehr heterogene Gruppe, die je nach Tumorentität einer anderen Therapie bedarf und somit die behandelnden Ärztinnen und Ärzte vor große Herausforderungen stellt.
Nochmals erschwerend kommt hinzu, dass Tumore der Appendix nicht selten als Zufallsbefund detektiert werden – entweder intraoperativ im Rahmen einer Laparoskopie/Laparotomie oder postoperativ in der histologischen Aufarbeitung. Viele Patienten werden daher im Unwissen um einen Tumor operiert.
Die Empfehlungen der veröffentlichten S2k-Leitlinie sind nach Angaben der DGAV vorrangig an Allgemein- und Viszeralchirurgen, Radiologen, Pathologen, Gynäkologen, internistische und pädiatrische Onkologen und Gastroenterologen adressiert.
Unter anderem wird empfohlen, dass alle Patienten, die an einer low-grade muzinösen Neoplasie der Appendix beziehungsweise einem (konsekutiven) Pseudomyxoma peritonei erkrankt sind, mit Diagnosestellung – auch präoperativ, falls der bildmorphologische Verdacht besteht – in einer interdisziplinären Tumorkonferenz vorgestellt werden, die eine ausreichende Expertise in der Behandlung dieser Patienten vorzuweisen hat.
Zudem sollten entsprechende Patienten an Kliniken behandelt werden, die eine ausreichende Expertise auf diesem Gebiet nachweisen können. Als sinnvoll wird vom Leitlinienteam die interdisziplinäre Evaluation von mindestens 50 Patienten mit bösartigen Erkrankungen des Peritoneums pro Jahr und die regelmäßige Durchführung von Zytoreduktionen (25/Jahr) und HIPEC-Verfahren. Diese Kompetenz könne beispielsweise durch eine öffentlich anerkannte Zertifizierung nachgewiesen werden.
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