Ärzteschaft

S3-Leitlinie „Frühgeborenen-Nachsorge im Kindes- und Jugendalter“ als Konsultationsfassung erschienen

  • Dienstag, 23. Dezember 2025
Frühgeborenes Baby/Tobilander, stockadobecom
/Tobilander, stock.adobe.com

Würzburg/Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) hat zusammen mit zahlreichen weiteren Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Betroffenenorganisationen eine S3-Leitlinie „Frühgeborenen-Nachsorge im Kindes- und Jugendalter“ vorgestellt.

Sie ist als Konsultationsfassung im Leitlinienportal der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erschienen. Interessierte können sie bis zum 18. Januar 2026 kommentieren. Der Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat die Arbeit an der Leitlinie gefördert.

„Es ist sinnvoll, die Diagnose ‚Frühgeburt‘ bei betroffenen Kindern und Jugendlichen grundsätzlich in allen Arztbriefen, Befundberichten und medizinischen Informationsschreiben ausdrücklich zu erwähnen. Dies gewährleistet, dass die besondere Vorgeschichte und die damit verbundenen Risiken in allen Versorgungsbereichen berücksichtigt werden“, heißt es im Anfangsteil der Leitlinie.

Deren Ziel ist laut dem Team um Juliane Spiegler vom Universitätsklinikum Würzburg unter anderem, Frühgeborene mit gesundheitlichen Problemen beziehungsweise auffälliger Entwicklung frühzeitig zu erkennen, um zukünftige organische Erkrankungen, Entwicklungseinbußen oder Teilhabebeeinträchtigungen weitestgehend zu verhindern.

Außerdem geht es darum, Frühgeborene mit gesundheitlichen Problemen beziehungsweise auffälliger Entwicklung bestmöglich zu versorgen sowie Frühgeborene ohne gesundheitliche Probleme nicht mit unnötigen medizinischen und therapeutischen Maßnahmen oder anderen Interventionen zu belasten.  

hil

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