Saarland strukturiert Leitung von Universitätsklinik um

Saarbrücken – Die Führungsstruktur des Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg wird neu geordnet. Der Landtag beschloss in Saarbrücken ein entsprechendes Gesetz. In der Begründung dazu heißt es, die „Regelungen zur Leitungsebene“ müssten „an die Erfordernisse moderner Unternehmensführung angepasst“ werden. Es gehe darum, „den Grundsatz der Bestenauslese bei der Bestellung der Vorstandsmitglieder“ zu gewährleisten.
Künftig ist der Ärztliche Direktor des Klinikums nicht mehr automatisch der Vorsitzende des Vorstandes, der die 5.000 Mitarbeiter zählende Einrichtung nach außen vertritt. Der Vorsitzende wird vielmehr in Zukunft vom Aufsichtsrat bestimmt. Ursprünglich hatte der Gesetzentwurf vorgesehen, dass der Vorsitzende ein Arzt sein „kann“. Nach einem Änderungsvorschlag des Wissenschaftsausschusses heißt es künftig im Gesetz, dass der Vorstandsvorsitzende „eine ärztliche Ausbildung abgeschlossen haben soll“.
Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) betonte, „im Regelfall“ werde der Ärztliche Direktor wie bisher Vorstandsvorsitzender sein. „Es muss klar sein, dass natürlich die Krankenversorgung im Vordergrund stehen muss und dass wir hier nicht das Lied der Kommerzialisierung des Gesundheitswesens singen.“ Dem zehnköpfigen Aufsichtsrat gehören derzeit fünf Vertreter der Regierung, der Universitätspräsident, ein Beschäftigtenvertreter und drei externe Sachverständige an.
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