Sachsen-Anhalt: Ärzte- und Apothekerkammer kooperieren bei Fortbildung
Magdeburg – Ärzte und Apotheker profitieren von gemeinsamen Fortbildungen. Das berichtet die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt. Auf Einladung der Ärztekammer informierte der Vizepräsident der Apothekerkammer, Lars Mohrenweiser, angehende Fachärzte für Allgemeinmedizin über organisatorische Fallstricke bei der Arzneimittelverordnung. „Viele Ärzte wissen nicht, dass wir per Gesetz verpflichtet sind, die preisgünstigsten Medikamente abzugeben. Ansonsten werden wir von den Krankenkassen in Regress genommen“, so der Mohrenweiser, der auch Arzt ist.
An praktischen Beispielen aus seinem Arbeitsalltag verdeutlichte er, wie Probleme bei der Rezeptausstellung Arzt und Apotheker Zeit kosten können und wie man diese Probleme vermeidet. Als Beispiel nannte er die Verordnung eines Antibiotikums ohne Angabe der Dosierung und Einnahmedauer.
„Hier kann es passieren, dass der Apotheker durch Rabattverträge gezwungen wird, 14 verordnete Tabletten des Antibiotikums durch 12 Tabletten des entsprechenden Rabattvertrages auszutauschen“, so Mohrenweiser. Mit einer entsprechenden Begründung dürfe der Apotheker von diesem Austausch absehen. Habe er aber die entsprechenden Informationen nicht, müsse er den Arzt anrufen, um diese Informationen zu erhalten.
Daher vereinfache es die Arbeit beider Berufsgruppen enorm, wenn Ärzte zum verordneten Wirkstoff zusätzlich die genaue Dosierung und Einnahmedauer auf dem Rezept vermerkten. „Dann müssen wir die Ärzte nicht in ihrem Praxisbetrieb stören“, so der Vizepräsident.
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