Sachsen-Anhalt: Künftig nur noch ein Rechtsmedizin-Standort
Magdeburg – In Sachsen-Anhalt soll es künftig nur noch einen Rechtsmedizin-Standort geben, an dem alle Leistungen erbracht werden. Das beschloss der Landtag heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD. Die Abgeordneten folgten damit einer Entscheidung des Kabinetts, das somit das jährliche Defizit der Rechtsmedizin an den Standorten Magdeburg und Halle in Höhe von zusammen 1,1 Millionen Euro senken will.
Nach dem Regierungswillen soll das Institut in Halle als kompletter Standort erhalten bleiben, Magdeburg soll Außenstelle werden. Die Mitarbeiter dort sollen nur noch obduzieren und eine Gewaltopferambulanz betreiben. Damit wäre auch ein Stellenabbau verbunden. Forschung, Lehre und spezielle Dienstleistungen wie toxikologische Untersuchungen sollen ausschließlich in Halle angesiedelt sein.
Die Linke hatte sich mit einem Antrag gegen die Schließung eines Standortes der Rechtsmedizin eingesetzt, scheiterte in der Abstimmung aber an der Mehrheit von CDU und SPD.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: