Sachsen: Grüne verlangen Bezahlung von Medizinstudenten im Praktischen Jahr

Dresden – Operation Gleichbehandlung: Die Grünen haben eine Bezahlung aller sächsischen Medizinstudenten im Praktischen Jahr verlangt. Ansonsten würden diese mit den Füßen abstimmen und ihre Praxisphase außerhalb Sachsens ableisten, erklärte Claudia Maicher, Hochschulexpertin der Partei. Es sei töricht, Betroffene im letzten Studienabschnitt zu vergraulen. Maicher verlangte von den Ministerien für Gesundheit und Wissenschaft dazu ein abgestimmtes Konzept. „Wer eine gute medizinische Versorgung in Sachsen sichern will, darf vor dem Problem der fehlenden Vergütung des Praktischen Jahres nicht die Augen schließen.“
Maicher zufolge müssen „politische Spielchen zulasten der ärztlichen Versorgung in Sachsen“ ein Ende haben. Die Grünen hatten zu diesem Thema unlängst einen Antrag im Landtag vorgelegt. Das Praktische Jahr ist eine Phase nach dem zehnten Semester des Medizinstudiums, das an Universitätskliniken, Lehrkrankenhäusern oder Lehrpraxen abgeleistet werden kann. „Von den beiden Universitätskliniken in Sachsen vergütet allerdings die Universitätsklinik Leipzig das Praktische Jahr überhaupt nicht und in Dresden kommt es auf die Klinik an, an der man beschäftigt ist“, sagte Maicher.
Nach Darstellung der Grünen-Politikerin wird das Praktische Jahr von den allermeisten Studierenden in Vollzeit abgeleistet. Es bleibe keine Zeit, nebenbei noch arbeiten zu gehen. Wer kein BAföG erhalte, müsse sich anders finanzieren oder Schulden machen. Der Grünen-Antrag sei auf der Landtagssitzung Ende Januar von der CDU/SPD-Koalition abgelehnt worden, obwohl sich Gesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU) am 17. Januar über den Twitterkanal ihres Ministeriums für eine Vergütung ausgesprochen habe. „Um die Medizinstudenten in Sachsen zu halten, ist die Vergütung des PJ (Praktischen Jahres) im Wettbewerb mit den anderen Ländern ein wichtiger Aspekt“, heißt es in dem Tweet.
„Mit dieser Hüh- und Hott-Strategie der Staatsregierung kommen wir in der Sache keinen Schritt weiter“, kritisierte Maicher die Haltung. „Außerdem muss die bundesweit gültige Approbationsordnung geändert werden. Heute sieht diese für das Praktische Jahr zwar eine Höchstvergütungsgrenze in Höhe des BAföG-Satzes, aber keine Mindestgrenze vor.“ Wer in dieser Praxisphase mehr als 30 Tage fehle, müsse sie wiederholen. Urlaubs- oder einen Krankheitstageanspruch gebe es nicht. Bei beiden Punkten gelte es nachzujustieren: „Statt darauf zu warten, dass andere Bundesländer vorangehen, muss Sachsen im Bundesrat selbst eine solche Initiative starten.“
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