Politik

Sachsen: Meldepflicht für Krankenhauskeime verschärft

  • Dienstag, 11. Dezember 2012

Dresden – Sachsen ergänzt die Meldepflicht für aggressive Krankenhauskeime. Ab Mittwoch müssen bei Auftreten auch sogenannte KPC-Darmkeime (Klebsiella pneumoniae Carbapenemase) angegeben werden, wie Gesundheitsministerin Christine Clauß (CDU) in Dresden sagte. Damit seien insgesamt 19 Erreger meldepflichtig. Die Keime können bei schwerkranken Patienten Durchfälle, Lungenentzündungen und sogar tödliche Blutvergiftungen auslösen. Sie gelten als gefährlich, da sie gleich gegen mehrere Antibiotika resistent sind.

„Durch ein unerwartetes Auftreten der KP-Infektion in großem Ausmaß hat sich die epidemiologische Lage im Freistaat verändert", erklärte Clauß. Sie verwies auf den bisher größten KPC-Befall Deutschlands in den vergangenen zwei Jahren an der Uniklinik Leipzig. Das Ministerium habe daraufhin beschlossen, den Keim in die Meldepflicht an die Gesundheitsämter aufzunehmen. Ziel sei es, künftig schon bei geringem Befall die Herkunft der Keime rasch nachvollziehen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Fach-Hygieniker an Krankenhäusern gefordert
„Keime kennen keine Grenzen“, betonte Clauß. Die Meldepflicht gelte deshalb überall dort, wo in einem Labor der Erreger nachgewiesen werde – in Krankenhäusern, Polikliniken, ambulanten Praxen, Tageskliniken, medizinischen Versorgungszentren und Pflegeheimen. Beim Nachweis griffen verschärfte Hygienemaßnahmen. „Der betroffene Patient wird isoliert und mit Medikamenten behandelt“, sagte Clauß. Pfleger desinfizierten Gebrauchsgegenständen, der Besuch des Patienten würde gegebenenfalls eingeschränkt.

Trotz der erweiterten Meldepflicht komme die Prävention „immer zuerst“, stellte Clauß klar. Der Freistaat entwickele derzeit gemeinsam mit der Landesärztekammer Fortbildungen zur Hygiene, um die Kliniken künftig mit zusätzlichen Fach-Hygienikern ausstatten zu können.

dapd

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