Ärzteschaft

Sachsen regelt Zusammenarbeit von Ärzten und Polizei neu

  • Mittwoch, 6. September 2017
/debert, stock.adobe.com
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Dresden – Neue Regelungen sollen die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ärzten in Sachsen verbessern. Dazu gehören die Vergütung von Blutentnahmen und Unter­suchungen zur sogenannten Gewahrsamsfähigkeit, eine einfachere Abrechnung und Klarheit bei Haftungs- und Versicherungsfragen. Letzteres sei zum Beispiel dann problematisch gewesen, wenn ein Arzt während einer Blutentnahme vom Betroffenen angegriffen wurde, wie das Innen- sowie das Sozialministerium des Landes mitteilten. Die Neuerungen sind seit dem 1. September gültig.

Blutabnahmen und Gewahrsamsfähigkeitsuntersuchungen werden nun gemäß § 11 GOÄ  in Verbindung mit § 2 Abs. 1 GOÄ im Rahmen einer abweichenden Honorar­vereinbarung nach Leistungskomplexen vergütet, erklärte das sächsische Innenminis­terium auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes. Gegenstand der Abrechnung sei nunmehr nicht jede Einzelposition, sondern der summarische Wert des Leistungs­komplexes, hieß es weiter.

Ein Komplex ist den Unterlagen des Innenministeriums zufolge zum Beispiel die Untersuchung auf Gewahrsamsfähigkeit bei der Polizei, inklusive Beratung, Befundbericht, vollständige körperliche Untersuchung von einem oder mehreren Organsysteme, eingehende neurologische Untersuchung oder Ganzkörperstatus (Leistungskomplex G2), für den der Arzt 126,70 Euro abrechnen kann. Für eine Blutentnahme bei der Polizei inklusive Beratung, symptombezogener Untersuchung und Befundbericht können beispielsweise 31,90 Euro angesetzt werden.

Das Innenministerium hat eine Übersicht zu den Leistungskomplexen erstellt. Darüber hinaus wurden Muster-Kooperationsvereinbarungen für die Polizei mit Ärzten und die Polzei mit Kliniken aufgesetzt.

„Die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Ärzten ist unverzichtbar für die Arbeit der sächsischen Polizei“, erklärte Innenminister Markus Ulbig. Die gemeinsam erarbeitete Lösung verspreche „mehr Sicherheit für alle Beteiligten und eine bessere Aufklärung“. Darüber hinaus könnten ärztliche Gutachten schneller zu den Staats­anwaltschaften gegeben werden.

Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch betonte, die neuen Regelungen schafften Sicherheit bei Abrechnungs- und Haftungsfragen. Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, erklärte, es sei für Ärzte nicht einfach, die polizeiliche Unterstützung neben ihrer täglichen Arbeit zu leisten. „Die neuen Rege­lungen zur Haftung und zur Abrechnung machen es aber viel leichter und sichern die Kollegen zudem rechtlich ab", so Bodendieck.

Die neuen Regelungen wurden von einer Arbeitsgruppe erstellt, in der Ärzte, Polizisten und Politiker saßen. Land und Ärztekammer appellierten in einem Faltblatt zugleich an die Ärzte, mit der Polizei zusammenzuarbeiten.

may/dpa

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