Politik

Sachverständigenrat fürs Gesundheitswesen neu berufen

  • Montag, 14. Januar 2019
/picsfive, stockadobecom
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Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat zum 1. Februar 2019 einen neuen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen berufen. Dem Gremium gehören sieben Wissenschaftler an, die die Bereiche Medizin, Wirtschaftswissenschaft und Pflegewissenschaft vertreten.

„Vor uns liegen große Herausforderungen in der Gesundheitspolitik. Der Sachverständi­genrat hat – wie etwa bei der Weiterentwicklung der Notfallversorgung – immer wieder wichtige Impulse für Regierung und Parlament gegeben“, sagte der Minister. Ihm sei wichtig, dass dabei auch Themen wie Digitalisierung, Big Data und Künstliche Intelligenz noch stärker in den Blick genommen würden.

Aufgabe des Sachverständigenrats ist die Analyse der Entwicklung der gesund­heit­lichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Der Rat soll im Hinblick auf die bedarfsgerechte Versorgung von Patienten Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen entwickeln.

Neu in das Gremium kommen die Berliner Wirtschaftswissenschaftlerin Beate Jochimsen und der Mediziner Christof von Kalle vom Deutschen Krebsforschungs­zentrum. Erneut berufen wurden der Frankfurter Allgemeinmediziner Ferdinand Gerlach, der Bielefelder Gesundheitsökonom Wolfgang Greiner, die Pflege­wissenschaftlerin Gabriele Meyer von der Universität Halle, der Gesundheitsökonom Jonas Schreyögg von der Universität Hamburg und die Pharmakologin Petra Thürmann von der Universität Witten-Herdecke. Aus dem Gremium ausgeschieden sind der Mannheimer Gesundheitsökonom Eberhard Wille und die Hannoveraner Medizinerin Marion Haubitz.

Im letzten Gutachten, das seit dem Sommer 2018 im Rahmen mehrerer Konferenzen mit der Fachöffentlichkeit diskutiert wurde, hatte der Rat sich besonders zur bedarfsgerechten Steuerung im Gesundheitswesen geäußert. Neben einem vieldiskutierten Konzept zur Neuorganisation der Notfallversorgung in Deutschland betrifft dies etwa die Weiterentwicklung der Kliniklandschaft, die sektoren­übergreifende Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Praxen sowie die koordinierte Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen und mit Rückenschmerzen.

kna/may

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