Sächsische Ärzte fordern Kostenübernahme für tetravalente Influenza-Impfung
Dresden – Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sollten künftig für alle Versicherten den tetravalenten Influenza-Impfstoff übernehmen. Das haben die Delegierten der Sächsischen Landesärztekammer am vergangenen Wochenende gefordert. Sie begründen dies mit einer „enormen Diskrepanz zwischen zirkulierenden Viren und dem Impfstamm im trivalenten Impfstoff für die Saison 2015/16“. Besonders für Kinder sei die Impfung mit dem tetravalenten Impfstoff wichtig, so die Delegierten.
Weitere Themen der Kammerversammlung waren unter anderem der Masterplan Medizinstudium 2020 und das sogenannte GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz.
Die Delegierten fordern im Hinblick auf die Ärzteausbildung, von einer sogenannten Landarztquote abzusehen. „Die Verpflichtung, später auf dem Land zu arbeiten, verlangt Medizinstudierenden bereits zu einem frühen Zeitpunkt weitreichende Entscheidungen ab, schon bevor der medizinische Nachwuchs einen realistischen Einblick in die ärztliche Tätigkeit gewinnen kann“, argumentieren die Kammerdelegierten. Wichtig sei außerdem, die Zulassung zum Medizinstudium unabhängig vom Abiturdurchschnitt zu gestalten und soziale Kompetenzen der Studienplatzbewerber in den Vordergrund zu rücken.
Besonderen Unmut erregten in Dresden die Pläne des Gesetzgebers für die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen: Stärkung vor allem der externen, also staatlichen Kontrolle, Vorgaben zum Verwaltungshandeln, Präzisierungen zur Berichtspflicht des Vorstandes“, nannte der Kammerpräsident Erik Bodendieck einige Punkte im Gesetzesvorhaben, welche die Ärzte ablehnen. „Damit werden die Grundfesten der ärztlichen sowie der gemeinsamen Selbstverwaltung nachhaltig erschüttert“, so das Fazit der Kammer zum sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz.
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