Samstagszuschlag auch für Radiologen und Strahlentherapeuten

Berlin – Radiologen und Strahlentherapeuten erhalten ab Januar 2019 einen Zuschlag, wenn sie an Samstagen zwischen sieben und 14 Uhr Patienten behandeln. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gestern mitteilte.
Bisher können Fachärzte für diagnostische Radiologie und Fachärzte für Strahlentherapie laut KBV an Samstagen nur ihre Behandlungsleistungen abrechnen, nicht aber den Samstagszuschlag wie andere Ärzte und Psychotherapeuten. Der Bewertungsausschuss hat nun beschlossen, dass auch sie den Zuschlag erhalten.
Die entsprechende Abrechnungsmöglichkeit wird zum 1. Januar in den EBM eingeführt. Damit setzt der Bewertungsausschuss einen gerichtlichen Vergleich um, dem KBV und GKV‐Spitzenverband Anfang des Jahres im Rahmen eines Verfahrens vor dem Sozialgericht Marburg zugestimmt haben.
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