SARS-CoV-2: Brandenburg prüft Bericht über Ausbruch an Potsdamer Klinikum

Potsdam – Die Aufarbeitung des Ausbruchs mit SARS-CoV-2 am Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam hat begonnen. Die Brandenburger Landesregierung nahm einen ersten Bericht der bisherigen Klinikspitze über die Krise in Empfang.
Der Zwischenbericht sei eingegangen und werde nun geprüft, teilte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, mit. Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) hatte beide bisherigen Geschäftsführer nach der Häufung von Infektions- und Todesfällen an dem Klinikum für ein halbes Jahr beurlaubt.
Die bisherige Klinikleitung hatte zugesagt, bis zum vergangenen Freitag wie vom Land gefordert einen Zwischenbericht vorzulegen. Der Oberbürgermeister sieht ihn als eine Grundlage, damit das Klinikum wieder Patienten aufnehmen kann. Seit 1. April gilt ein Aufnahmestopp, nur Notfälle dürfen hinein.
Vorgestern übernahmen Hans-Ulrich Schmidt und Tim Steckel die Leitung des Klinikums. Die neue Spitze will mit der Beratungsgesellschaft Kienbaum ein Konzept zur Wiederaufnahme des Betriebs vorlegen. Die Klinik soll in coronafreie Stationen (weiß), solche mit Verdachtsfällen (grau) und mit Infizierten (schwarz) aufgeteilt werden.
In dem größten Potsdamer Krankenhaus, das rund eine halbe Million Menschen in der Region versorgen soll, hatten sich seit Mitte März Coronainfektionen gehäuft. Experten des Robert-Koch-Instituts kritisierten nach einem Besuch unter anderem, dass Umzüge ganzer Stationen die Virusübertragung begünstigt haben könnten. Bis vorgestern starben 41 Coronapatienten in der Klinik. Derzeit werden dort nach Angaben einer Sprecherin 39 infizierte Patienten versorgt.
Eine unabhängige Kommission unter Leitung von Brandenburgs Ex-Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) soll den Virusausbruch untersuchen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft, ob sich drei leitende Ärzte und die nun beurlaubten Geschäftsführer strafbar machten. Dabei geht es um Meldepflichten. Sie untersucht auch eine Strafanzeige der Deutschen Stiftung Patientenschutz unter anderem wegen des Verdachts fahrlässiger Tötung.
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