Schärfere Meldepflichten für antibiotikaresistente Erreger und Zikavirus
Berlin – In Deutschland gelten künftig schärfere Meldepflichten für antibiotikaresistente Erreger und von Stechmücken übertragene Erkrankungen wie das Zikavirus. Der Bundesrat beschloss am Freitag entsprechende Neuerungen, die im Mai in Kraft treten. „Künftig müssen Krankenhäuser gefährliche resistente Erreger bereits beim ersten Auftreten melden“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
Neu eingeführt wird zudem eine Meldepflicht für sogenannte Arboviren, die durch Moskitos, Zecken oder Sandmücken übertragen werden. Zu den Arboviren gehören neben dem Zikavirus unter anderem auch die Erreger des Gelbfiebers und Denguefiebers sowie das West-Nil-Virus und die durch Zecken übertragene Frühsommermeningoenzephalitis (FSME).
41 Länder haben in den vergangenen neun Monaten Fälle von Zika-Infektionen gemeldet. Am stärksten betroffen ist Brasilien, wo gehäuft Fälle von schwerer Schädelfehlbildung bei Neugeborenen auftreten. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) besteht möglicherweise ein Zusammenhang mit dem Virus.
In der EU gilt das Risiko einer Zika-Infektion als gering. Allerdings wurde das Fieber in den vergangenen Wochen in wenigen Fällen von Reisenden nach Europa eingeschleppt.
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