Ärzteschaft

Schärfere Regeln für Lebertrans­plantationen bei Alkoholikern gefordert

  • Donnerstag, 27. Februar 2014

Berlin – Die Richtlinie für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lebertrans­plantation zu ändern, hat die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundes­ärztekammer (BÄK) empfohlen. Dabei geht es um Patienten mit alkoholinduzierter Zirrhose.

Die Kommission empfiehlt, solche Patienten erst dann auf die Warteliste für eine Leber­transplantation aufzunehmen, wenn sie anamnestisch für mindestens sechs Monate völlige Alkoholabstinenz eingehalten haben. Verschiedene Laborwerte sollen die Absti­nenz belegen, unter anderem Ethylglucuronid im Urin (uEtG) und entsprechend den im Haar (hETG).

Diese Laboruntersuchungen sollten mindestens alle drei Monate erfolgen, während die Patienten auf der Warteliste stehe. Ein Psychologe, Psychosomatiker oder Psychiater sollte außerdem in einem Gutachten die Bereitschaft und die Fähigkeit des Patienten bewerten, sich an Behandlungsabsprachen zu halten. Diese Stellungnahme sollte auch Vorschläge zur weiteren suchttherapeutischen Betreuung oder Behandlung umfassen.

„Bei Hinweis auf fortgesetzten Alkoholkonsum ist der Patient ‚nicht transplantabel‘ (NT) zu melden und erneut zu evaluieren“, heißt es in der Empfehlung der Kommission.

Ausgangspunkt der Richtlinienänderung sei „die grundsätzliche Therapierbarkeit der chronischen Leberentzündung (Leberzirrhose) ohne eine Organtransplantation“. Die absolute Alkoholabstinenz stellt laut der Kommission das effektivste Mittel dar, das zur Unterbrechung des Krankheitsprozesses führen kann.

Mit der Abstinenz sei in vielen Fällen eine Verbesserung der Organfunktion feststellbar, sodass eine Transplantation vermieden werden kann. Die Lebertransplantation sei erst nach Ausschöpfen dieser kurativen Therapiemöglichkeiten angezeigt. Außerdem seien die Transplantatfunktion und das Überleben von Patienten, die weiter trinken, deutlich eingeschränkt.

„Aus der Notwendigkeit der Berücksichtigung des therapeutischen Gesamtzusammen­hanges folgt, dass entsprechend den internationalen Standards in den USA und Europa eine mindestens sechsmonatige Alkoholkarenz vor der Aufnahme in die Warteliste sinnvoll ist“, so das Fazit der Kommission.

hil

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