Schärfere Regeln für Lachgas und K.O.-Tropfen auf den Weg gebracht

Berlin – Sowohl für Lachgas als für sogenannte K.O.-Tropfen soll es künftig deutlich strengere gesetzliche Regelungen geben. Das Bundeskabinett brachte heute einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg. In Kraft treten soll das Gesetz noch in diesem Jahr.
Demnach sollen Lachgas sowie die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO), die als K.O.-Tropfen eingesetzt werden, in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufgenommen werden.
Vorgesehen ist, für Lachgas ein grundsätzliches Erwerbs- und Besitzverbot für Kinder und Jugendliche umzusetzen. Verboten werden soll außerdem der Verkauf an Minderjährige sowie der Verkauf über Automaten und den Versandhandel. Ausgenommen bliebe die Verwendung für Wissenschaft und Industrie sowie als Arzneimittel oder Medizinprodukt.
Man trete mit den geplanten Beschränkungen Entwicklungen entgegen, die zunehmend Sorge bereiten würden, betonte Warken. „Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Konsum mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden“, erklärte sie. „Die Folgen können gravierend sein, etwa Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit – bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden.“
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), sprach von einem „absolut notwendigen Schritt für den Kinder- und Jugendschutz“. Der Konsum von Lachgas sei „kein harmloser Partygag; es ist eine bedrohliche Gefahr“.
Lachgas wird immer häufiger als Partydroge genutzt. Es ist in Deutschland bislang legal erhältlich und wird häufig aus Sahnekartuschen oder Luftballons inhaliert. Die Risiken würden dabei oft unterschätzt, mahnen Fachleute. Negative Folgen seien Schwindelanfälle, Übelkeit und Lähmungserscheinungen.
Warken betonte auch in Bezug auf das K.O.-Tropfen-Verbot: „Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden.“ Sie verwies zudem darauf, dass die Aktualisierung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes eine „Dauerbaustelle“ darstellt. Neben Lachgas und K.O.-Tropfen verzeichne man derzeit auch zunehmend Probleme mit frei im Handel erhältlichen LSD-Derivaten – dies solle als nächstes angegangen werden.
„Der freie Zugang zu gesundheitsgefährdenden Substanzen über Automaten und Onlineplattformen ist nicht länger tragbar“, betonte der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis. Für ihn kommen die geplanten Gesetzesänderungen deshalb „zur richtigen Zeit“.
Die Grünen begrüßten die Änderungen ebenfalls, forderten aber auch einen weitergehenden Opferschutz. „Der gezielte Einsatz von K.O.-Tropfen bei Sexualstraftaten ist ein besonders perfides und heimtückisches Verbrechen“, erklärten die Gesundheitspolitikerinnen Linda Heitmann und Kirsten Kappert-Gonther. „Die gesundheitlichen und psychischen Folgen für die Betroffenen sind oft schwerwiegend und begleiten sie häufig ein Leben lang.“
Deshalb sei die stärkere Regulierung „richtig und wichtig“, betonten die Grünen-Abgeordneten. Es brauche jedoch auch „umfassende Präventionsarbeit, mehr Aufklärung und Bewusstsein in Bars und Clubs sowie einen wirksamen Opferschutz“. Der Schutz der Opfer und die Prävention müssten Priorität bekommen.
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