Schlaganfall: Vigilanzminderung wird nicht gemeldet
Ein Patient zwischen 60 und 70 Jahren weist während seines stationären Aufenthaltes eine gestörte Vigilanz auf. Von der zuständigen Sitzwache wird dies nicht sofort an die behandelnden Ärzte weitergegeben, so dass die entsprechende Diagnostik zeitverzögert erfolgte. Weder die Ursache der Vigilanzminderung noch das Outcome werden berichtet.
Klinische Einordnung
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