Schleswig-Holstein: Ärztekammer in Gremium für Bedarfsplanung vertreten
Kiel – Der schleswig-holsteinische Landtag hat mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition ein "Gesetz zur Entwicklung medizinischer Versorgungsstrukturen im Land" verabschiedet. Es dient der Umsetzung einer Regelung im GKV-Versorgungsstrukturgesetz und sieht vor, ein 18-köpfiges "Gemeinsames Landesgremium" einzusetzen. Dieses soll der sektorenübergreifenden Versorgungsplanung Impulse geben. Ständige Mitglieder in diesem Gremium werden auch die Ärztekammer Schleswig-Holstein (zwei Vertreter) sowie die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (zwei Vertreter) sein.
Das Land selbst und die dortige Kassenärztliche Vereinigung können jeweils drei Vertreter entsenden, ebenso die Landesverbände der Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft. Die kommunalen Landesverbände dürfen zwei Vertreter benennen. Das Gremium kann "grundsätzliche Fragen der Bedarfsplanung zur flächendeckenden ärztlichen Versorgung behandeln" und soll "Empfehlungen zu sektorübergreifenden Versorgungsfragen" abgeben.
Welche Mehrheiten für Empfehlungen nötig sein werden, soll das Landesgremium selbst beschließen. Um eine gültige Geschäftsordnung festzulegen, sieht das Gesetz eine Zweidrittel-Mehrheit vor. Nach einem Bericht in den "Kieler Nachrichten" hat der GKV-Spitzenverband in Schleswig-Holstein moniert, dass es keine paritätische Besetzung gebe. Das Gremium könne deshalb etwas beschließen, was die Krankenkassen finanzieren müssten. Dem Gesetz zufolge kann das Landesgremium jedoch keine Beschlüsse fassen, sondern nur Empfehlungen geben.
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