Politik

Schleswig-Holstein: Massive Kritik an neuer Schlichtungsregelung

  • Freitag, 21. März 2014

Kiel/Lübeck/Hamburg – Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) und die gesetzlichen Krankenkassen im Land haben vor steigenden Kosten und mehr Bürokratie im Gesundheitswesen gewarnt. Auslöser ist eine Entscheidung des Bundesgesetz­gebers, wonach Streitigkeiten über Abrechnungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen im Wert von bis zu 2.000 Euro künftig zuerst von einem Schlichtungs­ausschuss behandelt werden müssen. Bislang konnten auch in diesen Fällen die Sozialgerichte direkt angerufen werden.

„Ein solcher Ausschuss müsste gänzlich neu geschaffen werden“, sagte Bernd Krämer, Geschäftsführer der KGSH. Das bedeutete zusätzliche Bürokratie und Kosten. Ihm zufolge seien in Schleswig-Holstein 3.000 bis 3.500 derartiger Fälle pro Jahr realistisch. Für deren Bearbeitung würden bis zu 30 Fachleute gebraucht. Hinzu kämen Personal und Ausstattung der Geschäftsstelle, die ebenfalls neu aufgebaut werden müsste.

„Eine schnelle Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist nicht realisierbar“, erklärte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest. Im Interesse der Beteiligten sollten nach seiner Auffassung vielmehr pragmatische Lösungen gesucht werden. „Hinsichtlich der Ausgestaltung und Finanzierung des Ausschusses ist noch vieles unklar, weil gesetzliche Bestimmungen fehlen oder nicht eindeutig sind“, so Litsch.

Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft betonten, dass sie mit ihrer Kritik nicht allein dastehen: Selbst der Bundesrat habe im Zustimmungsverfahren auf erhebliche Probleme bei der Umsetzung hingewiesen. Deshalb haben sie die Politik aufgefordert, die neue Schlichtungsregelung zu überprüfen und grundsätzlich zu überdenken.

hil

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