Ärzteschaft

Schleswig-Holstein muss weiterhin auf Grippe-Impfschutz warten

  • Mittwoch, 26. September 2012

Bad Segeberg – Auch weiterhin steht in Schleswig-Holstein für gesetzlich Versicherte bis dato kein Grippe-Impfstoff zur Verfügung. Aussagen der AOK NordWest zufolge hatte der Impfstoffhersteller Novartis Vaccines ursprünglich eine Lieferung für Anfang dieser Woche zugesagt. „Auch wenn sich die Krankenkassen um eine Lösung des Problems bemüht haben – ein weiteres Abwarten ist aus medizinischer Sicht keinesfalls länger hinnehmbar“, monierte die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), Monika Schliffke. Vor allem ältere Menschen und chronisch Kranke müssten jetzt geimpft werden, damit sie vor den anstehenden Grippewellen geschützt seien.

Ärzte, die aus medizinischer Sicht jetzt mit der Grippeimpfung starten wollen, bleibe nichts anderes übrig, als auf einen anderen Impfstoff auszuweichen. „Die KVSH kann zwar nicht ausschließen, dass mit dieser Verfahrensweise das Regressrisiko für die Ärzte steigt“, so Schliffke. „Wir werden aber in jedem Fall alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um das theoretisch mögliche Regressrisiko so gering wie möglich zu halten.“ Dazu könnten auch die Ärzte beitragen, indem sie kleine Vorabmengen bestellen.

Hintergrund: Mit Beginn dieses Jahres hat sich das Bestellverfahren des Grippe­impfstoffes geändert. Anders als früher haben zum ersten Mal die Krankenkassen über das exklusive Bereitstellen eines Grippeimpfstoffes verhandelt. Bislang hatte sich jeder Arzt um den Impfstoff für seine Patienten gekümmert und ihn in seiner Apotheke bestellt. Die Verhandlungen mit den Impfstoffherstellern wurden federführend von der AOK geführt, die Ausschreibung für Schleswig-Holstein hatte die Firma Novartis Vaccines gewonnen. Die ausgehandelten Rabattverträge, die die Nutzung eines bestimmten Impfstoffes festlegen, sollen die Ausgaben der Kassen für den Grippeimpfstoff senken.

Die KVSH sieht in der aktuellen Situation eine Bestätigung dafür, dass Kostenein­sparungen die Versorgungssicherheit gefährden können. Die Bestellung des Grippeimpfstoffes gehöre daher wieder in die Verantwortung der Ärzte – und zwar unter Ausschluss der Kostenhaftung. „Sollten Ärzte am Ende der Grippesaison Impfstoff übrig haben, dürfen sie dafür nicht in Regress genommen werden“, heißt es aus der KV.

hil

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