Schleswig-Holstein: Verbesserte Vergütungsregelungen für Psychotherapeuten
Bad Segeberg – Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) verbessert die Verdienstmöglichkeiten für Psychotherapeuten. Zum 1. April wird das System zur Berechnung des Honorarvolumens umgestellt. Dann bekommen Psychotherapeuten innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung – wie alle anderen Ärzte auch – ein individuelles Punktzahlvolumen. Dadurch sollen Psychotherapeuten künftig mehr Leistungen als bisher vergütet bekommen.
Noch erhalten die Psychotherapeuten zur Berechnung ihres Honorars sogenannte zeitbezogene Kapazitätsgrenzen. Darunter ist eine maximale Abrechnungszeit in Minuten pro Quartal zu verstehen, die sich aus dem Durchschnitt aller Leistungen innerhalb der Fachgruppe ableitet. Gerade für Psychotherapeuten, die beispielsweise Gesprächstherapien anbieten, stößt das begrenzte Zeitbudget schnell an seine Grenzen.
Mit der Ablösung der Kapazitätsgrenzen durch ein individuelles Punktzahlvolumen will die KVSH diesen Missstand beheben. Zwar bleibt es auch künftig bei einer Budgetierung, diese basiert aber nicht mehr auf dem durchschnittlichen Behandlungsgeschehen, sondern bildet die individuelle Praxis- und Patientenstruktur einzelner Praxen besser ab. „Das Honorarsystem der Psychotherapeuten wird deutlich flexibler“, betonte KVSH-Vorstandsvorsitzende Monika Schliffke. Für niedrigschwellige Angebote wie Kurzzeittherapien stehe nun mehr Zeit und Geld zur Verfügung.
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