Schwangere haben Anspruch auf erweiterte Ultraschall-Untersuchungen
Berlin – Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben ab heute grundsätzlich einen Anspruch auf erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchungen. Darauf hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute hingewiesen. Gynäkologen sollen die Ungeborenen dabei umfassender als bisher auf Fehlbildungen untersuchen. So wird zum Beispiel die Lage der Plazenta geprüft und untersucht, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt, ob es sich um Mehrlinge handelt und ob es Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt.
„Der gesetzliche Regelungsauftrag des G-BA umfasst allerdings keine Abrechnungsfragen. Die Festlegung von Abrechnungsziffern als Grundlage der ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist Aufgabe des Bewertungsausschusses aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Offenbar gibt es dort noch keine Einigung über eine gültige Gebührenposition“, sagte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung, heute in Berlin.
Der G-BA hat ein Merkblatt erstellt, mit dem Ärzte ihre Patientinnen umfassend über die neuen Untersuchungen aufklären können.
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